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Alle Vorlagen Beispiel für Gastronomie und Cafés

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Website für Restaurants und Cafés erstellen lassen

Unten läuft ein vollständiges Beispiel. Darunter steht, warum die Speisekarte kein PDF sein sollte, was rechtlich auf die Seite gehört und was sie kostet.

DemoBeispiel für Gastronomie und Cafés

Ab hier beginnt die Demo — die Schaltflächen darin sind Beispiel und führen nirgendwohin.

Gastraum unter Ziegelgewölbe mit rot-weiß karierten Tischdecken
Tradizione Italiana

Benvenuti al Ristorante.

Authentische italienische Küche mit frischen Zutaten aus der Region. Genießen Sie la dolce vita mitten in der Stadt.

Das Ambiente

La Bella Vita

Restaurant Innenraum

Gemütliche Atmosphäre

Gourmet Gericht

Frische Zutaten

Terrasse zwischen Heckenbögen

Terrasse im Grünen

La Nostra Carta

Frische Zutaten, authentische Rezepte

Bruschetta Classica

Geröstetes Brot mit Tomaten, Knoblauch & Basilikum

€8,90

Carpaccio di Manzo

Hauchdünnes Rindfleisch mit Rucola & Parmesan

€14,90

Burrata con Pomodori

Cremige Burrata mit marinierten Tomaten

€12,90

La Nostra Cantina

Entdecken Sie unsere Auswahl erlesener italienischer Weine

GR

La cucina è l'arte dell'amore

Der Patron

Giuseppe Rossi

Aus Neapel mit Liebe

Seit über 25 Jahren bringt Giuseppe die authentischen Aromen seiner Heimat nach Deutschland. Mit Leidenschaft und traditionellen Familienrezepten schafft er kulinarische Erlebnisse, die Herzen erwärmen.

Mo-Fr 11:30 - 14:30

Business Lunch

Schnell, lecker & preiswert in der Mittagspause

€14,90
2-Gänge Menü

Pasta oder Salat + Dessert

€19,90
3-Gänge Menü

Antipasto + Pasta + Dessert

Inklusive Wasser & Espresso

Eventi Speciali

Feiern Sie Ihre besonderen Momente bei uns

Familienfeiern

Geburtstage, Taufen, Kommunionen

Firmenevents

Meetings, Teamessen, Kundenempfänge

Catering

Italienische Spezialitäten bei Ihnen

Kochkurse

Lernen Sie die Geheimnisse der italienischen Küche

Was unsere Gäste sagen

Beispieltexte für diese Vorlage — auf Ihrer Seite stehen hier Ihre echten Rückmeldungen.

Nach dem Abendessen: Hausgemachte Pasta, ruhiger Abend, aufmerksamer Service.
Nach einer Familienfeier: Vom ersten Anruf bis zum Dolce hat alles gepasst.

Die hausgemachte Pasta ist unvergleichlich. Jeder Bissen schmeckt nach Italien!

MK
Maria K.
Stammgast seit 5 Jahren

Giuseppe und sein Team machen jeden Besuch zu etwas Besonderem. Grazie mille!

TM
Thomas M.
Feierte hier seine Hochzeit

Das Business Lunch ist unser wöchentliches Highlight. Perfekt für Kundengespräche.

SW
Sabine W.
Geschäftskundin

Buon Appetito!

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Öffnungszeiten

MontagRuhetag
Di - Fr11:30 - 14:30, 17:30 - 23:00
Samstag17:30 - 23:30
Sonntag12:00 - 22:00
Sonnenterrasse
Parkplätze vorhanden
Kostenloses WLAN
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Ristorante Bella Vita

La Dolce Vita

© 2026 Ristorante Bella Vita. Tutti i diritti riservati.

Ende der DemoAb hier wieder Holfoth IT-Solutions.

Der Gast entscheidet um kurz nach sechs — mit dem Telefon in der Hand

Ein großer Teil Ihrer Gäste entscheidet sich nicht Tage vorher, sondern eine halbe Stunde vor dem Losfahren. Jemand steht in der Küche, hat keine Lust mehr zu kochen, und tippt Ihren Namen ein oder die Küchenrichtung und den Ort. Drei Dinge will dieser Mensch wissen, bevor er irgendetwas anderes liest: Haben Sie heute geöffnet, was gibt es zu essen, und ist noch ein Tisch frei. Alles, was zwischen dieser Frage und der Antwort steht — ein Willkommenstext, ein bildschirmfüllendes Video, ein Hinweis auf den Newsletter —, kostet Sie den Gast an das Lokal zwei Straßen weiter.

Die zweite Suche läuft völlig anders. Sie hat einen Anlass: ein runder Geburtstag, das Essen nach der Taufe, die Weihnachtsfeier der Abteilung, der Familientisch für vierzehn Personen. Diese Suche beginnt Wochen vorher, oft am Rechner, und sie vergleicht mehrere Häuser. Gefragt wird nach Dingen, die auf den wenigsten Gastronomieseiten stehen: Wie viele Personen passen in den Nebenraum? Gibt es ein festes Menü zu einem Preis, mit dem man rechnen kann? Bekommen zwei Gäste etwas Veganes und ein Kind etwas ohne Nüsse? Kommt man mit dem Rollstuhl hinein? Wo stellen zwanzig Leute ihre Autos ab?

Und dann die dritte, die Sie am wenigsten steuern können: Auswärtige. Jemand ist beruflich in der Stadt, besucht Verwandte oder ist auf der Durchreise. Er kennt niemanden, den er fragen könnte, und hat deshalb nur zwei Anhaltspunkte — die Bilder und die Karte. Wenn beides fehlt oder alt ist, entscheidet er sich für das Haus, bei dem es nicht fehlt.

Alle drei landen auf derselben Startseite. Deshalb gehört nach ganz oben, was sich heute Abend entscheidet: Öffnungszeiten, Karte, Reservierung, Weg. Der Nebenraum, das Feiermenü und die Geschichte des Hauses stehen darunter — dort finden sie die, die danach suchen, und sie stören die anderen nicht.

Was eine Gastro-Seite können muss

Das meiste hiervon steht auf keiner Kanzlei- und auf keiner Werkstattseite. Es ergibt sich daraus, dass sich Ihr Angebot ständig ändert und dass Ihre Gäste es sehen wollen, bevor sie losfahren.

Die Speisekarte als Text — nicht als PDF

Ein PDF als Speisekarte ist bequem und richtet trotzdem Schaden an, und das hat nichts mit Geschmack zu tun. Ein PDF ist ein Dokument, keine Seite: Es öffnet sich in einem Anzeigeprogramm, es passt sich der Bildschirmbreite nicht an, und der Gast muss auf dem Telefon hinein- und wieder herauszoomen, um eine einzige Spalte zu lesen. Der Text darin gehört technisch nicht zu Ihrer Website, sondern zu einer Datei daneben — wer nach einem Gericht sucht, das Sie kochen, findet bestenfalls die Datei und nicht Ihr Lokal. Dazu der Alltag: Für jede geänderte Zeile brauchen Sie das Programm, in dem die Karte gesetzt wurde, und den Menschen, der es bedienen kann. Genau deshalb hängt in so vielen PDFs noch die Karte vom letzten Sommer. Als Text auf der Seite ist dieselbe Karte auf jedem Gerät lesbar, in Minuten geändert und für jeden auffindbar, der nach dem sucht, was bei Ihnen auf den Tisch kommt.

Öffnungszeiten, die auch am Feiertag stimmen

Die Öffnungszeiten sind die Angabe, die ein Gast vor dem Losfahren nachschlägt, statt danach zu fragen — er ruft nicht an, er sieht nach. Die regelmäßigen Zeiten sind dabei der einfache Teil. Entschieden wird an den Ausnahmen: Ruhetag, Betriebsferien, der 24. Dezember, der Montag nach einer geschlossenen Gesellschaft, der Tag, an dem die Küche früher schließt. Diese Ausnahmen gehören sichtbar nach oben und nicht in eine Fußzeile, und sie müssen sich ändern lassen, während Sie in der Küche stehen. Dieselben Angaben stehen zusätzlich in Ihrem Google-Eintrag; beide Orte müssen dasselbe sagen. Wer vor verschlossener Tür steht, weil eine der beiden Quellen veraltet war, kommt kein zweites Mal.

Reservierung: entweder verbindlich oder ehrlich

Es gibt zwei saubere Lösungen und eine schlechte. Sauber ist erstens ein Reservierungssystem, das die freien Tische kennt und sofort bestätigt. Sauber ist zweitens ein einfaches Formular mit einem klaren Satz daneben: Wir antworten bis zum Mittag des nächsten Tages, für heute Abend rufen Sie bitte an. Schlecht ist ein Formular, das wie eine Buchung aussieht, aber nur eine E-Mail verschickt, die zwischen zwei Schichten untergeht. Fragen Sie ab, was Sie ohnehin wissen müssen: Personenzahl, Uhrzeit, Kinderstuhl, Rollstuhl, Hund, drinnen oder draußen. Und bauen Sie den Rückweg gleich mit ein — ein Absagelink in der Bestätigung bringt Ihnen mehr Tische zurück als jede strenge Stornoregel.

Allergene dort, wo das Gericht steht

Was auf Papier eine Fußnote sein muss, kann im Netz besser sein: Die Angabe steht direkt am Gericht, sie lässt sich aufklappen, und wer glutenfrei essen muss, filtert die Karte danach, statt vierzig Zeilen abzusuchen. Der Aufwand liegt dabei nicht in der Technik, sondern in der Pflege — was auf der Seite steht, muss mit dem übereinstimmen, was in der Küche passiert, auch nach einem Lieferantenwechsel. Was rechtlich gefordert ist, steht weiter unten. Hier geht es um das, was danach kommt: Ein Gast mit einer Unverträglichkeit, der die Antwort vorher findet, meldet sich mit einer Reservierung statt mit einer Rückfrage.

Bilder vom Essen — Ihre eigenen

Gekaufte Aufnahmen erkennt man, und sie richten in dieser Branche mehr Schaden an als anderswo: Der Teller vom Foto kommt nicht, der vom Herd schon. Für gute eigene Bilder brauchen Sie keine Ausrüstung, sondern Tageslicht, einen Platz am Fenster und den ruhigen Moment vor dem Service. Wichtiger als die Kamera ist die Auswahl: fünf Gerichte, die Sie wirklich können, statt der halben Karte. Fotografieren Sie außerdem den Raum, den Tresen und die Terrasse — Gäste wollen sehen, wo sie sitzen werden, nicht nur, was sie essen. Sind Gäste auf den Bildern erkennbar, brauchen Sie deren Einverständnis.

Der Weg zu Ihnen, ohne fremde Karte

Eine eingebettete Kartenansicht ist ein Dienst von außerhalb: Sie darf ohne Einwilligung nicht laden, und was auf ihr steht, steht nicht auf Ihrer Seite. Beschreiben Sie den Weg deshalb zusätzlich in Worten — Straße und Hausnummer, welche Haltestelle, wo geparkt wird, ob der Hof abends abgeschlossen ist, welcher Eingang zum Nebenraum führt, wo die Stufe ist. Dazu ein Verweis, der die Navigation im Telefon öffnet. Das funktioniert auch für den Gast, der jede Einwilligung ablehnt, und für den, der im Funkloch vor dem Haus steht.

Abholung, Lieferung und der Mittagstisch

Wenn Sie außer Haus verkaufen, ist die Bestellung ein eigener Weg mit eigenen Fragen: Was ist abholbereit, ab wann, wie lange dauert es, wie wird bezahlt, was kostet die Lieferung, bis wohin fahren Sie. Wer daneben einen wechselnden Mittagstisch anbietet, hat den härtesten Fall der ganzen Branche: einen Inhalt, der jeden Vormittag vor halb elf aktuell sein muss. Daran entscheidet sich, ob Ihre Website im Alltag funktioniert. Geht die Änderung vom Telefon aus in einer Minute, steht der Mittagstisch da. Braucht sie einen Rechner und drei Umwege, steht im März noch der Januar.

Gelesen wird sie im Stehen, im Halbdunkeln, zu zweit

Der Bildschirm, auf dem über Ihr Lokal entschieden wird, ist klein und wird oft geteilt: Zwei Leute schauen gleichzeitig auf ein Telefon, während sie miteinander reden. Es ist Abend, die Umgebung ist laut, und niemand liest einen Absatz zu Ende. Was zählt, ist, wie schnell die Karte auf dem Schirm steht und ob die Schrift ohne Zoomen lesbar bleibt. Ein Menü, das man erst über zwei Ebenen aufklappen muss, verliert diesen Gast, bevor er die Vorspeisen gesehen hat.

Daraus folgt eine unbequeme Entscheidung bei den Bildern. Fotos vom Essen sind das Herz einer Gastronomieseite und gleichzeitig das Schwerste daran. Zwölf Gerichte mit zwölf Aufnahmen in voller Kameraauflösung sind am Schreibtisch unsichtbar und über Mobilfunk vor der Tür deutlich spürbar. Wir rechnen die Bilder technisch klein und laden sie erst, wenn sie gebraucht werden — die Auswahl selbst bleibt aber Ihre Aufgabe: wenige, gute.

Und dann Ihre Seite der Sache. Sie stehen nicht am Schreibtisch, sondern am Pass. Wenn die Änderung der Feiertagszeiten oder der Mittagstisch von morgen einen Rechner verlangt, passiert es nicht — nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil zwischen halb zwölf und zwei niemand einen Rechner aufklappt. Deshalb bauen wir alles, was sich täglich ändert, so, dass es vom Telefon aus geht, und wir zeigen es einmal in Ruhe der Person, die es dann wirklich macht.

Was in der Gastronomie zusätzlich gilt

Die Gastronomie hat Pflichten, die andere Gewerbe nicht kennen, und mehrere davon berühren die Website unmittelbar. Wir bauen die Stellen, an denen die Angaben stehen — die Angaben selbst kommen aus Ihrer Küche.

Allergene: die vierzehn Stoffgruppen

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, der Lebensmittelinformationsverordnung, nennt vierzehn Stoffe und Erzeugnisse, über die zu informieren ist: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulphite, Lupinen sowie Weichtiere. Für nicht vorverpackte Ware — also alles, was bei Ihnen frisch auf den Teller kommt — regelt Artikel 44 die Einzelheiten, und in Deutschland führt § 4 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung sie aus. Die Auskunft darf danach auch mündlich erfolgen, aber nur unter Bedingungen: Auf die mündliche Auskunft muss an gut sichtbarer Stelle deutlich hingewiesen werden, und es muss eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung geben, die der Behörde und auf Nachfrage auch dem Gast leicht zugänglich ist. Im Netz ist der einfachere Weg, die Angabe gleich hinzuschreiben.

Wenn über Ihre Seite bestellt wird

Sobald Gäste bei Ihnen online bestellen, zur Lieferung oder zur Abholung, ist das Fernabsatz — und dafür hat dieselbe Verordnung eine eigene Vorschrift: Artikel 14. Die Pflichtangaben müssen dem Besteller vor dem Abschluss der Bestellung zur Verfügung stehen und bei der Lieferung ein zweites Mal. Absatz 2 zieht dabei die nicht vorverpackte Ware ausdrücklich mit hinein und verweist auf Artikel 44. Praktisch heißt das: Die Allergenangabe gehört an das Gericht, bevor es im Warenkorb liegt, und nicht auf den Zettel, der mit dem Essen kommt.

Zusatzstoffe kenntlich machen

Neben den Allergenen steht die zweite, ältere Kennzeichnung. § 9 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung verlangt für lose abgegebene Speisen und Getränke feste Formulierungen, unter anderem „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“, „mit Antioxidationsmittel“, „mit Geschmacksverstärker“, „geschwefelt“, „geschwärzt“, „gewachst“, „mit Phosphat“, „mit Süßungsmitteln“, „koffeinhaltig“ und „chininhaltig“. Üblich sind hochgestellte Ziffern am Gericht und eine Legende darunter. Für die Website ist das dieselbe Arbeit wie für die gedruckte Karte — mit dem Unterschied, dass Sie sie einmal machen und beide Fassungen daraus entstehen, statt zweimal und irgendwann verschieden.

Preise: Endpreise, und ein Verzeichnis am Eingang

Was Sie an Preisen nennen, muss der Gesamtpreis sein; das steht in § 3 der Preisangabenverordnung. Für Ihr Gewerbe kommt § 13 hinzu, und der ist konkreter, als viele erwarten: Die Preise gehören in ein Preisverzeichnis, das gut lesbar angebracht, auf die Tische gelegt oder vor der Bestellung vorgelegt wird — und neben dem Eingang muss ein Verzeichnis mit den Preisen der wesentlichen Speisen und Getränke hängen. Nach Absatz 5 schließen die genannten Preise Bedienungsgeld und alle sonstigen Zuschläge ein. Das ist eine Pflicht am Haus, keine im Netz; die Website ersetzt den Aushang nicht. Sie ist aber der Ort, an dem beide Fassungen aus einer Quelle entstehen können, damit sie nicht auseinanderlaufen.

Mehrweg beim Verkauf außer Haus

Wer Speisen in Einwegkunststoffverpackungen oder Getränke in Einwegbechern abgibt, muss seit dem 1. Januar 2023 dieselbe Ware auch in einer Mehrwegvariante anbieten, nicht teurer und nicht zu schlechteren Bedingungen; das regelt § 33 des Verpackungsgesetzes. Auf dieses Angebot ist durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder hinzuweisen, bei Lieferungen ausdrücklich auch in den dafür genutzten Darstellungsmedien — das ist Ihre Bestellseite. § 34 nimmt kleine Betriebe aus, die höchstens fünf Beschäftigte und höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche haben; sie müssen stattdessen mitgebrachte Behältnisse befüllen und auch darauf hinweisen.

Reservierungsdaten und der Hinweis auf eine Allergie

Eine Reservierung erzeugt personenbezogene Daten, und Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass Sie vorher sagen, wer sie erhält, wozu und wie lange sie bleiben. Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen: Schreibt jemand „Nussallergie“ ins Bemerkungsfeld, ist das ein Gesundheitsdatum im Sinne von Artikel 9 und damit besonders geschützt. Das spricht nicht gegen das Feld — es spricht dagegen, solche Angaben in einer offen liegenden Tabelle zu sammeln, sie über den Besuch hinaus aufzubewahren oder daraus einen Werbeverteiler zu bauen.

Der alte Streitbeilegungs-Link gehört weg

Wer online bestellen ließ, musste jahrelang auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung verweisen. Diese Plattform wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20. Juli 2025 eingestellt; die Hinweispflicht ist damit entfallen, und der alte Link führt seither ins Leere. Er gehört von der Seite — ein toter Verweis im Impressum ist das erste, worüber ein aufmerksamer Leser stolpert. Davon zu trennen ist die Angabe nach § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes, ob Sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen; diese Pflicht besteht weiter und trifft Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten.

Das ist eine Übersicht mit Fundstellen, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt.

Neu bauen oder stehen lassen?

Wenn die Karte auf Ihrer Seite die ist, die in der Küche gilt, die Öffnungszeiten stimmen, das Ganze auf dem Telefon lesbar ist und Reservierungen ankommen — dann lassen Sie die Seite, wie sie ist. Wir sagen Ihnen das lieber vorher, als Ihnen etwas zu bauen, das keinen Unterschied macht.

Neu bauen sollten Sie, wenn eines davon zutrifft: Auf der Seite stehen Preise, die es nicht mehr gibt — das ist schlimmer als gar keine, weil der Gast mit einer Erwartung kommt und am Tisch enttäuscht wird. Die Karte liegt als PDF vom vorletzten Jahr herum. Der Ruhetag hat sich verschoben und steht an drei Stellen unterschiedlich. Es sind Gerichte zu sehen, die Sie längst nicht mehr kochen. Sie kommen an die Inhalte nicht heran, ohne jemanden anzurufen. Oder Sie finden sich selbst nicht, wenn Sie Ihre Küchenrichtung und Ihren Ort eintippen.

Und dann der Anlass, der mit Technik nichts zu tun hat: Das Haus hat sich verändert. Der Mittagstisch ist weggefallen oder dazugekommen, die Karte ist kürzer und besser geworden, es gibt eine Terrasse, jemand aus der Familie hat übernommen, oder abends läuft keine warme Küche mehr. Die alte Seite erzählt dann von einem Lokal, das es so nicht mehr gibt — und die Gäste, die darauf kommen, sind genau die, die das alte suchen.

Kosten für ein Lokal mit Reservierung

Der Sockel kostet 79 € im Monat: Ihre Seite mit Karte, Öffnungszeiten, Anfahrt und Kontaktformular, dazu Domain, Hosting in Deutschland, die verschlüsselte Übertragung, der Einwilligungsdialog und die laufende Pflege der Technik. Zwei Posten daraus wiegen in der Gastronomie schwerer als anderswo: Die Seite muss um kurz nach sechs sofort da sein, und eine tägliche Sicherung muss die Karte zurückholen können, wenn beim Ändern etwas schiefgeht.

Snipzy für 14 € im Monat ist bei einem Lokal kein Komfort, sondern die Bedingung dafür, dass die Seite überhaupt stimmt. Es ist unser eigenes Redaktionswerkzeug, und in der Gastronomie erledigt es zwei Dinge, die kein anderes Gewerbe in dieser Schärfe hat. Erstens die Karte: Der Mittagstisch von morgen, der verschobene Ruhetag, der Preis, der seit gestern ein anderer ist — alles vom Telefon aus, während jemand daran denkt. Zweitens die Allergene, die weiter oben als Pflicht beschrieben sind: Die Kennzeichnung hängt an der einzelnen Position der Karte und wandert mit ihr, statt in einem Aushang danebenzuliegen, den beim Ändern eines Gerichts niemand mitzieht. Dazu der Live-Status — auf der Seite steht dann nicht nur, wann Sie öffnen, sondern ob die Küche gerade läuft. Darauf setzt die Tischreservierung für 29 € auf; sie ist das fünfte Modul desselben Werkzeugs und ohne dieses deshalb nicht zu haben. Dieser Baustein ist bei uns noch im Aufbau, und wir sagen das lieber vorher als hinterher. Zusammen sind das 122 € im Monat, jährlich 1.220 €.

Wer daneben Kochkurse, Weinproben oder ein Menü mit fester Platzzahl verkauft, nimmt die Online-Terminbuchung für 19 € dazu und liegt bei 141 € im Monat oder 1.410 € im Jahr. Es geht auch in die andere Richtung: Wenn Ihr Telefon zu den Zeiten besetzt ist, zu denen die Leute anrufen, und das Buch am Tresen funktioniert, lassen Sie die Reservierung weg. Dann bleiben 93 € im Monat — und Sie haben trotzdem das, woran in dieser Branche alles hängt: eine Karte, die Sie selbst ändern können.

Zwei Punkte gelten für jede Branche gleich, deshalb stehen sie hier und nicht im Kleingedruckten. Der erste ist die Laufzeit. Es gibt keine Einrichtungsgebühr. Dafür tragen Sie den Aufbau über zwölf Monate mit; danach können Sie monatlich kündigen. Der Grund ist schlicht: Eine Einrichtungsgebühr im vierstelligen Bereich hielte genau die Betriebe von einer guten Website fern, für die wir sie bauen — die Mindestlaufzeit ersetzt sie. Und sie deckt den Aufbau nicht einmal ganz: Hosting, Sicherungen, Domain und die enthaltene Änderungszeit sind darin noch gar nicht bezahlt. Ab dem zweiten Jahr trägt Ihr Beitrag den laufenden Betrieb, der jeden Monat weiterläuft — auch in den Monaten, in denen nichts kaputtgeht.

Der zweite ist die Jahreszahlung. Für den Sockel zahlen Sie dabei 790 € statt 948 €, also 158 € weniger — zwei Monate geschenkt. Auch das ist kein Entgegenkommen, sondern ein Tausch: Sie tragen den Aufbau gleich zu Beginn mit, statt verteilt über das Jahr, und nehmen uns damit ein Stück Planungsrisiko ab. Dafür bekommen Sie zwei Monate. Bausteine nehmen Sie jederzeit dazu oder bestellen sie zum Monatsende ab; einen Aufschlag für den Wechsel gibt es nicht, und eine höhere Stufe, in die Sie dafür müssten, gibt es ebenfalls nicht.

Umsatzsteuer weisen wir nicht aus, weil wir Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Umsatzsteuergesetz sind: Der genannte Betrag ist der, der auf der Rechnung steht. Alle Bausteine mit ihren Preisen stehen vollständig auf unserer Preisseite.

Häufige Fragen

Reichen nicht der Google-Eintrag und Instagram?
Beides ist wichtig, und wir raten niemandem davon ab. Nur können beide das eine nicht: Ihre Speisekarte tragen. In einem Profil gibt es kein Feld für vierzig Gerichte mit Fußnoten zu Allergenen, keinen Platz für die Beschreibung des Nebenraums und keine Seite für Feiern. Dazu kommt der Unterschied im Besitz — ein Profil kann gesperrt werden, ein Kanal kann seine Regeln ändern, und in beiden Fällen ist Ihr Inhalt weg. Die eigene Adresse bleibt. Sinnvoll ist die Kombination: Der Eintrag bringt die Leute zur Karte, und die Karte steht bei Ihnen.
Wer pflegt die Karte, wenn sie sich ständig ändert?
Sie selbst, in dem Bereich, der dafür gebaut ist — anders funktioniert es nicht. Eine Karte, deren Änderung über uns läuft, ist zwei Wochen später falsch. Wir richten den Zugang deshalb so ein, dass Gerichte, Preise und der Mittagstisch vom Telefon aus zu ändern sind, und wir zeigen es einmal in Ruhe einer Person aus Ihrem Team. Alles Größere bleibt bei uns: neue Unterseiten, neue Bilder, ein anderer Aufbau. Die Trennung ist Absicht, damit Sie nicht auf uns warten müssen, wenn es schnell gehen soll.
Sollen wir bei den Lieferplattformen bleiben?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten, und wir hüten uns bewusst vor Prozentzahlen: Die Konditionen unterscheiden sich je Plattform und je Vertrag, und Ihre stehen in Ihren eigenen Abrechnungen — dort und nirgendwo sonst. Der Unterschied ist grundsätzlicher Art. Eine Plattform bringt Ihnen Bestellungen von Leuten, die Sie nicht kennen, und behält dafür einen Anteil. Ein eigener Bestellweg kostet eine feste Summe im Monat, verlangt aber, dass die Leute Sie schon kennen. Viele fahren beides nebeneinander und legen den Hinweis auf den eigenen Weg in die Tüte. Rechnen Sie es mit Ihren Zahlen durch, bevor Sie sich entscheiden.
Brauchen wir wirklich eine Online-Reservierung?
Nicht unbedingt. Wenn Ihr Telefon zu den Zeiten besetzt ist, zu denen die Leute anrufen, und Sie mit dem Buch am Tresen gut zurechtkommen, ist das eine funktionierende Lösung. Der Gewinn liegt woanders: bei den Anfragen, die um halb zwölf nachts oder am Ruhetag hereinkommen, also genau dann, wenn niemand abnimmt. Was Sie auf keinen Fall tun sollten, ist ein Formular aufzustellen, das nicht zuverlässig gelesen wird. Keine Reservierungsmöglichkeit ist besser als eine, die ins Leere läuft.
Können Sie unsere Bewertungen einbinden?
Echte ja, erfundene nie. Ihre Google-Bewertungen lassen sich automatisch übernehmen, sodass auf der Seite steht, was tatsächlich geschrieben wurde — mit dem Preis, dass auch eine schlechte darunter sein kann. Was wir nicht machen: Sterne erfinden, Zitate schreiben oder Auszeichnungen abbilden, die es nicht gibt. Das ist irreführend, es fällt irgendwann auf, und es beschädigt genau das Vertrauen, das Sie mit der Seite aufbauen wollen.

Reden wir über Ihr Lokal?

Sagen Sie uns, wie viele Plätze Sie haben, ob Sie Feiern annehmen und ob Sie außer Haus verkaufen — dann sagen wir Ihnen, was davon auf die Seite gehört und was es kostet. Und wenn Ihre jetzige Seite ihren Zweck erfüllt, hören Sie das genauso von uns.

Vorlagen für andere Branchen

Jede Vorlage ist auf die Fragen ihrer Branche hin geschrieben — auf das, was Ihre Kunden wissen wollen, bevor sie anrufen, und auf das, was rechtlich dazugehört. Sehen Sie sich an, wie das in einem anderen Gewerbe aussieht:

Alle Website-Vorlagen im Überblick