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Website für Arztpraxen erstellen lassen

Unten steht ein vollständiges Beispiel. Darunter lesen Sie, was eine Praxisseite können muss, was Berufsrecht und Datenschutz dabei verlangen und was sie kostet.

DemoBeispiel für Praxen und Gesundheitsberufe

Ab hier beginnt die Demo — die Schaltflächen darin sind Beispiel und führen nirgendwohin.

Moderne Praxis
Praxis Dr. Heilmann

Ihre Gesundheit im Fokus.

Moderne Allgemeinmedizin mit persönlicher Betreuung. Von der Vorsorge bis zur Therapie – wir sind für Sie da.

Online-Terminbuchung
Alle Kassen & Privat
Barrierefrei

Unsere Leistungen

Umfassende medizinische Versorgung für Sie und Ihre Familie

Allgemeinmedizin

Professionelle Allgemeinmedizin in unserer Praxis.

  • Individuelle Beratung
  • Modernste Methoden
  • Persönliche Betreuung

Vorsorgeuntersuchung

Professionelle Vorsorgeuntersuchung in unserer Praxis.

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Impfberatung

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  • Modernste Methoden
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Labordiagnostik

Professionelle Labordiagnostik in unserer Praxis.

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Hausbesuche

Professionelle Hausbesuche in unserer Praxis.

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Unser Team

Ärztliche Versorgung und Praxisorganisation aus einer Hand

H

Dr. med. Heilmann

Facharzt für Allgemeinmedizin

Hausärztliche Versorgung, Vorsorge

"Zuhören ist der erste Teil jeder Diagnose."

P

Praxisleitung

Leitende Medizinische Fachangestellte

Terminplanung, Praxisorganisation

"Wir halten Ihnen den Rücken frei."

LU

Labor und Diagnostik

Medizinische Fachangestellte

Blutentnahme, EKG, Impfungen

"Kurze Wege, schnelle Befunde."

Unsere Praxis

Moderne Ausstattung für Ihre optimale Versorgung

Moderne Diagnostik
Barrierefreier Zugang
Klimatisierte Räume
Parkplätze vorhanden
WLAN für Patienten
Kaffeebar im Wartebereich
Praxis
Praxis

Sprechzeiten

TagVormittagNachmittag
Montag08:00 - 12:0014:00 - 18:00
Dienstag08:00 - 12:0014:00 - 18:00
Mittwoch08:00 - 12:00geschlossen
Donnerstag08:00 - 12:0014:00 - 18:00
Freitag08:00 - 12:00geschlossen
Akutsprechstunde
Mo - Fr: 08:00 - 09:00 Uhr (ohne Termin)

Patientenstimmen

"Hervorragende Arbeit! Kann ich nur weiterempfehlen."

Max Mustermann
Sehr zufrieden

"Professionell, schnell und zuverlässig."

Anna Schmidt
Top Service

"Kompetente Beratung und perfekte Umsetzung."

Peter Müller
Empfehlenswert

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Grippeimpfung verfügbar
Neue Ultraschall-Diagnostik
Video-Sprechstunde möglich

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Gesundheitsweg 7
30159 Hannover

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U-Bahn: Linie U3, Haltestelle Universität
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Aufzug und barrierefreier Zugang vorhanden

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Drei Anlässe, aus denen Patienten auf Ihre Seite kommen

Der erste ist der, auf den am seltensten eine Antwort zu finden ist: Nimmt diese Praxis überhaupt noch neue Patienten auf? Wer zugezogen ist, wessen Hausärztin aufgehört hat oder wer eine Überweisung in der Hand hält, sucht keine Praxis, sondern eine, die aufnimmt. Steht dazu nichts, ruft er an, bindet Ihre Anmeldung und hört am Ende vielleicht ein Nein. Ein einziger Satz auf der Startseite — auch ein „zurzeit leider nicht“ — erspart das beiden Seiten.

Der zweite Anlass ist akut. Jemandem geht es heute schlecht, und dann zählt nur, ob heute geöffnet ist, ob es eine offene oder eine Akutsprechstunde gibt, wie man hineinkommt und was außerhalb der Sprechzeiten gilt. Diese Suche findet häufig am Wochenende, am Feiertag oder nach Feierabend statt — also genau dann, wenn niemand ans Telefon geht. Was die Seite in diesem Moment nicht beantwortet, beantwortet für Sie jemand anderes.

Der dritte Anlass ist vorbereitet und dauert. Eine bestimmte Leistung, eine Zweitmeinung, ein Facharzttermin, eine chronische Sache, die neu eingestellt werden muss. Hier wird tatsächlich gelesen: Schwerpunkte, Geräte, wer in der Praxis wofür zuständig ist, welche Sprachen im Team gesprochen werden, ob ein Termin per Video möglich ist. Diese Besucher vergleichen mehrere Praxen und bleiben länger auf der Seite als alle anderen.

Alle drei kommen auf derselben Startseite an. Deshalb gehören Sprechzeiten und der Hinweis für den Notfall nach ganz oben, erreichbar ohne Menü und ohne Scrollen. Alles Weitere darf darunter stehen und ausführlich sein.

Was eine Praxisseite können muss

Eine Praxis hat eine andere Aufgabe als ein Betrieb, der etwas verkauft: Sie muss steuern, wer wann kommt — und darf dabei keine Gesundheitsdaten einsammeln, die sie an dieser Stelle gar nicht braucht.

Sprechzeiten — und Telefonzeiten getrennt davon

Danach wird auf jeder Praxisseite gesucht — und zwei Dinge werden dabei regelmäßig vermischt: die Zeiten, in denen die Praxis geöffnet ist, und die Zeiten, in denen jemand ans Telefon gehen kann. Beides getrennt aufzuschreiben nimmt Druck von der Anmeldung und Ärger von den Anrufern. Dazu gehört die Urlaubsvertretung mit Zeitraum und Adresse — und weil die sich kurzfristig ändert, muss sie ohne Umweg über einen Dienstleister änderbar sein.

Der Hinweis für den Notfall gehört nach oben

Ein kurzer Block, der drei Wege sauber trennt: bei lebensbedrohlichen Notfällen der Rettungsdienst unter 112, außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117, innerhalb der Sprechzeiten Ihre Praxis. Beide Rufnummern gelten bundesweit einheitlich und sind kostenfrei erreichbar. Wer Ihre Seite nachts öffnet, muss diesen Block sehen, ohne ein Menü aufzuklappen — er ist der einzige Inhalt der Seite, der wirklich dringend ist.

Online-Termine nur für die Anlässe, die dafür taugen

Nicht jeder Termin eignet sich zur Selbstbuchung. Geeignet sind wiederkehrende, planbare Anlässe mit bekannter Dauer: Vorsorge, Impfung, Kontrolle, Besprechung eines Befundes. Ungeeignet ist das akute Anliegen, dessen Dauer vorher niemand kennt — dafür ist die Anmeldung da. Praktikabel ist deshalb, nur einen Teil der Zeitfenster online freizugeben und den Rest in der Hand zu behalten. Und das Buchungsformular fragt nach dem Anlass in vorgegebenen Kategorien, nicht in einem Freitextfeld für Beschwerden; warum, steht weiter unten.

Formulare zum Mitbringen, nicht zum Zurückschicken

Ein Aufnahme- oder Anamnesebogen, den Patienten zu Hause in Ruhe ausfüllen und mitbringen, spart Zeit im Wartezimmer und ist angenehmer, als am Tresen im Stehen zu schreiben. Der wichtige Satz steht daneben: mitbringen, nicht zurücksenden. Ein ausgefüllter Anamnesebogen im E-Mail-Anhang ist genau das, was auf diesem Weg nichts verloren hat. Dasselbe gilt für Befunde, die Patienten Ihnen gern vorab schicken würden.

Barrierefreiheit — in zwei Richtungen gemeint

Zum einen die Angaben über die Praxis: stufenloser Zugang oder Aufzug, Türbreiten, ein Behinderten-WC, ein Parkplatz in erreichbarer Nähe, eine Klingel in erreichbarer Höhe. Wer im Rollstuhl sitzt, plant den Besuch entlang dieser Angaben, und das Wort „barrierefrei“ allein reicht dafür nicht. Zum anderen die Seite selbst: tragfähiger Kontrast, Schrift, die sich vergrößern lässt, ohne dass Text verschwindet, Bedienbarkeit ohne Maus, verständliche Beschriftungen für die Sprachausgabe. Bei einer Praxis ist das kein Zusatz, den man auch weglassen könnte: Die Menschen, für die diese Dinge den Unterschied zwischen benutzbar und unbenutzbar ausmachen, gehören zu Ihrer Patientenschaft.

Videosprechstunde: der Weg dorthin, mehr nicht

Wenn Sie eine anbieten, läuft sie über einen Dienst, der für die Videosprechstunde vorgesehen ist — nicht über das Werkzeug, mit dem Sie sonst Besprechungen führen. Auf die Website gehört deshalb nur: dass es sie gibt, für welche Anliegen sie gedacht ist, wie man einen Termin dafür bekommt und was man technisch dafür braucht. Der Zugang selbst bleibt beim Dienst. Alles andere öffnete einen Weg, den Sie datenschutzrechtlich nicht mehr in der Hand haben.

Das Team, sachlich beschrieben

Wer arbeitet hier, mit welcher Facharzt- und welchen Zusatzbezeichnungen, seit wann, und welche Sprachen werden gesprochen. Der letzte Punkt wird unterschätzt: Für eine Familie, in der zu Hause kein Deutsch gesprochen wird, ist das die entscheidende Angabe der ganzen Seite. Wichtig ist, dass Bezeichnungen genau so geführt werden, wie die Ärztekammer sie nach der Weiterbildungsordnung verliehen hat — das ist keine Formsache, sondern der Unterschied zwischen einer zulässigen Angabe und einer angreifbaren.

Rezepte anfordern — aber nur richtig gebaut

Viele Praxen nehmen Wiederholungsrezepte telefonisch entgegen; ein Formular kann die Anmeldung entlasten, aber nur, wenn der Weg dafür wirklich gebaut ist: verschlüsselt, mit einer klaren Aussage, ab wann es abholbereit ist, und ohne dass jemand eine Diagnose eintippen muss. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist das Telefon der ehrlichere Weg — dann steht auf der Seite, wann man dafür anrufen soll.

Gelesen wird sie von jemandem, dem es gerade nicht gut geht

Wer eine Praxisseite öffnet, ist selten in Ruhe. Er hat Schmerzen, Fieber oder Sorge, oder er organisiert als Angehöriger etwas für jemand anderen, oft nebenbei und unter Zeitdruck. In dieser Lage liest niemand einen Begrüßungstext. Gefragt sind vier Angaben in Reichweite des Daumens: Ist heute geöffnet? Wie ist die Nummer? Wo ist das? Und was mache ich, wenn geschlossen ist? Alles andere darf darunter stehen.

Dazu kommt etwas, das beim Entwerfen leicht untergeht: Ein Teil Ihrer Patienten ist alt. Für sie zählt Schrift, die nicht kleiner wird, wenn man das Telefon dreht, Kontrast, der auch bei getrübter Linse trägt, Schaltflächen, die man auch mit unruhiger Hand trifft, und Sprache ohne Fachwörter. Eine brauchbare Prüfung ist einfach: Stellen Sie die Schriftgröße im Telefon auf das Doppelte. Wenn die Seite dann noch bedienbar ist, ist sie richtig gebaut.

Auf Ihrer Seite des Tresens gilt dasselbe in umgekehrter Richtung. Änderungen macht die Anmeldung zwischen zwei Patienten, nicht ein Dienstleister nach Terminvereinbarung: Urlaub, Vertretung, ein ausgefallener Sprechstundentag, eine Impfaktion, ein Hinweis in der Grippewelle. Wenn das eine Nachricht und eine Wartezeit kostet, unterbleibt es — und dann steht der Vertretungshinweis noch drei Wochen nach dem Urlaub auf der Startseite und erzeugt genau die Anrufe, die er vermeiden sollte.

Berufsrecht, Werberecht, Gesundheitsdaten

Für eine Praxis gilt mehr als für einen gewöhnlichen Gewerbebetrieb. Das Folgende sind die Punkte, die eine Website betreffen — jeweils mit Fundstelle, damit Sie nachlesen und mit Ihrer Kammer klären können.

Gesundheitsdaten sind eine besondere Kategorie

Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung untersagt die Verarbeitung von Gesundheitsdaten grundsätzlich; zulässig ist sie nur über eine der Ausnahmen des Absatzes 2, etwa die ausdrückliche Einwilligung nach Buchstabe a oder die Behandlung nach Buchstabe h. Bei Buchstabe h ist eine Bedingung leicht zu übersehen, die für eine Website den Ausschlag gibt: Sie greift nur, wenn die Daten von Berufsgeheimnisträgern oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden (Artikel 9 Absatz 3 DSGVO). Ein Formular, dessen Eingaben zuerst bei einem Dienstleister landen, ist damit nicht von selbst gedeckt. Für die Website heißt das vor allem eines: Ein Kontakt- oder Buchungsformular darf nicht dazu einladen, Beschwerden zu schildern. Wir beschriften die Felder deshalb so, dass keine Diagnose hineinpasst, und schreiben daneben, was ans Telefon gehört — das ist für die Praxis bequemer als jede nachträgliche Löschung.

Die Schweigepflicht bindet auch Ihre Dienstleister

Die ärztliche Schweigepflicht ist strafbewehrt: § 203 Strafgesetzbuch. Seit der Neufassung von 2017 regelt die Vorschrift ausdrücklich, wie sonstige mitwirkende Personen einbezogen werden dürfen — dazu zählt, wer Ihre Technik oder Ihre Website betreut und dabei mit geschützten Informationen in Berührung kommen kann. Der Gesetzgeber hat das zweistufig gebaut, und beide Stufen gehören zusammen. Erstens: Wer solchen Personen Zugang gewährt, offenbart damit kein Geheimnis im Sinne der Vorschrift, soweit der Zugang für die Inanspruchnahme ihrer Tätigkeit erforderlich ist (§ 203 Absatz 3 Satz 2 StGB). Zweitens: Wer dabei nicht dafür Sorge trägt, dass diese Person zur Geheimhaltung verpflichtet wird, macht sich genau dadurch strafbar (§ 203 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB). Die Verpflichtung ist also nicht die Formalie hinterher, sondern die Bedingung. Wir unterschreiben sie, bevor wir Zugang zu irgendetwas bekommen, nicht danach.

Impressum mit den Angaben für Kammerberufe

Grundlage der Anbieterkennzeichnung ist § 5 Digitale-Dienste-Gesetz; es hat das Telemediengesetz im Mai 2024 abgelöst. Für Kammerberufe verlangt Nummer 5 desselben Absatzes mehr als üblich: Ihre Landesärztekammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung nebst dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen — Heilberufe- beziehungsweise Kammergesetz Ihres Landes, Berufsordnung, Weiterbildungsordnung — jeweils mit der Angabe, wo diese zu finden sind. Ob darüber hinaus eine Aufsichtsbehörde zu nennen ist, hängt daran, ob Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf (§ 5 Absatz 1 Nummer 3 DDG); das ist eine Frage für Ihre Kammer.

Werbung: sachlich informieren, nicht anpreisen

Zwei Regelwerke greifen ineinander. Berufsrechtlich gilt das Sachlichkeitsgebot: Sachliche berufsbezogene Information ist erlaubt, berufswidrige Werbung — insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende — ist untersagt. Das steht in § 27 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte; verbindlich ist jeweils die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Daneben steht das Heilmittelwerbegesetz. Es gilt für Werbung, die sich auf die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten bezieht, und verbietet in § 3 irreführende Angaben — insbesondere, wenn einer Behandlung eine Wirkung zugeschrieben wird, die sie nicht hat. Wir schreiben deshalb keine Steigerungsformen in Ihre Texte, auch wenn sie sich gut läsen. Was im Einzelfall noch geht, sagt Ihnen Ihre Kammer; sie berät dazu.

Eingebundene Dienste sind hier heikler als anderswo

Ohne Einwilligung darf nichts auf dem Gerät des Besuchers abgelegt oder ausgelesen werden, was nicht unbedingt erforderlich ist — § 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Bei einer Praxis kommt eine Überlegung hinzu, die anderswo fehlt: Schon der Aufruf einer Unterseite zu einer bestimmten Erkrankung kann Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand des Besuchers nahelegen. Damit ist jede Reichweitenmessung, jede eingebettete Karte, jede Schrift von einem fremden Server und jeder vorgeladene Videodienst eine Entscheidung mit Gewicht. Der saubere Weg ist der Verzicht — dann gibt es auch nichts abzufragen.

Das ist eine Übersicht mit Fundstellen, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt.

Wann eine Praxis eine neue Seite braucht — und wann nicht

Wenn auf Ihrer Seite die richtigen Sprechzeiten stehen, sie sich auf dem Telefon ohne Zoomen lesen lässt, ein vollständiges Impressum trägt und Ihre Anmeldung nicht den ganzen Tag dieselben Fragen beantwortet, dann ist sie in Ordnung. Wir sagen das hier besonders deutlich, weil die Ausgangslage in dieser Branche eine andere ist als anderswo: Eine Praxis, deren Kalender ohnehin voll ist, braucht keine Website, die mehr Patienten bringt. Sie braucht eine, die den Andrang ordnet — und das kann auch die bestehende leisten.

Erneuern sollten Sie, wenn eines davon zutrifft: Die Sprechzeiten stimmen nicht mehr. Die Praxis wurde übergeben, und auf der Seite steht noch der Vorgänger. Das Leistungsspektrum hat sich verschoben, oder eine Leistung ist weggefallen und zieht trotzdem weiter Anfragen an. Die Seite verlangt bei jedem Aufruf eine Einwilligung für Dienste, die Sie längst nicht mehr nutzen. Sie stammt aus einem Baukasten, an dem seit Jahren niemand mehr etwas ändern kann. Oder — der beste Grund von allen — Ihre Anmeldung beantwortet stundenweise Fragen, deren Antwort auf der Seite stehen könnte.

Und dann gibt es den Anlass, der mit der Website selbst nichts zu tun hat: Sie suchen Personal. Eine Stellenanzeige auf der eigenen Seite ist unter Ihrem Namen auffindbar, ein Eintrag in einem Portal unter dem Namen des Portals — und wer Ihre Praxis aus dem Ort kennt, tippt Ihren Namen ein. Dasselbe gilt für die Nachfolge: Wer eine Praxis abgeben möchte, übergibt auch den Eindruck, den sie nach außen macht.

Was eine Praxis bei uns zahlt

79 € im Monat kostet der Sockel: die Seite mit Sprechzeiten, Team, Leistungen, Anfahrt, Notfallhinweis und Kontaktformular, dazu Domain, Serverplatz in Deutschland, verschlüsselte Übertragung, Einwilligungsverwaltung und laufende Wartung. Ein Posten daraus passt zu dem, was im Rechtsabschnitt steht: Die Reichweitenmessung läuft über Umami auf unseren eigenen Servern, ohne Cookies und ohne Übermittlung an Dritte. Bei einer Praxis ist das kein Nebensatz — schon der Aufruf einer Unterseite zu einer Erkrankung sagt etwas über den Besucher.

Der Baustein, der für eine Praxis zuerst infrage kommt, ist nicht die Terminvergabe, sondern unser Redaktionswerkzeug Snipzy für 14 € im Monat: Urlaub, Vertretung und ein ausgefallener Sprechstundentag entstehen kurzfristig und können nicht auf einen Rückruf warten. Zwei Dinge daraus wiegen in einer Praxis besonders. Der Urlaubsmodus kündigt die Schließung schon vorher auf der Seite an, statt sie erst am ersten Tag zu vermelden — wer ein Rezept braucht, erfährt es rechtzeitig. Und der Live-Status sagt, ob die Sprechstunde gerade läuft; das ist die Frage hinter den meisten Anrufen kurz vor Mittag. Die Online-Terminvergabe für 19 € lohnt sich erst, wenn es planbare Anlässe in nennenswerter Zahl gibt — Vorsorge, Impfung, Kontrolle. Zusammen sind das 112 € im Monat, bei Jahreszahlung 1.120 €. Eine Einschränkung dazu nennen wir vorher: Ob sich unsere Terminvergabe mit Ihrem Praxisverwaltungssystem verbinden lässt, hängt daran, ob dessen Hersteller eine Schnittstelle anbietet. Das klären wir, bevor Sie buchen.

Ein dritter Baustein lohnt sich in Praxen mit einer Patientenschaft, in der zu Hause nicht deutsch gesprochen wird: Mehrsprachigkeit für 19 € im Monat, also die Seite zusätzlich in einer weiteren Sprache — dann 131 € im Monat oder 1.310 € im Jahr. Das ist eine Entscheidung, die Sie besser kennen als wir: Wenn Ihre Anmeldung ohnehin täglich dolmetscht, ist es der wirksamste der drei; wenn nicht, lassen Sie ihn weg. Die Übersetzung selbst muss aus Ihrer Praxis oder von einem Fachübersetzer kommen — wir bauen die zweite Sprachfassung, wir schreiben sie nicht.

Zwei Punkte gelten für jede Branche gleich, deshalb stehen sie hier und nicht im Kleingedruckten. Der erste ist die Laufzeit. Es gibt keine Einrichtungsgebühr. Dafür tragen Sie den Aufbau über zwölf Monate mit; danach können Sie monatlich kündigen. Der Grund ist schlicht: Eine Einrichtungsgebühr im vierstelligen Bereich hielte genau die Betriebe von einer guten Website fern, für die wir sie bauen — die Mindestlaufzeit ersetzt sie. Und sie deckt den Aufbau nicht einmal ganz: Hosting, Sicherungen, Domain und die enthaltene Änderungszeit sind darin noch gar nicht bezahlt. Ab dem zweiten Jahr trägt Ihr Beitrag den laufenden Betrieb, der jeden Monat weiterläuft — auch in den Monaten, in denen nichts kaputtgeht.

Der zweite ist die Jahreszahlung. Für den Sockel zahlen Sie dabei 790 € statt 948 €, also 158 € weniger — zwei Monate geschenkt. Auch das ist kein Entgegenkommen, sondern ein Tausch: Sie tragen den Aufbau gleich zu Beginn mit, statt verteilt über das Jahr, und nehmen uns damit ein Stück Planungsrisiko ab. Dafür bekommen Sie zwei Monate. Bausteine nehmen Sie jederzeit dazu oder bestellen sie zum Monatsende ab; einen Aufschlag für den Wechsel gibt es nicht, und eine höhere Stufe, in die Sie dafür müssten, gibt es ebenfalls nicht.

Umsatzsteuer weisen wir nicht aus, weil wir Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Umsatzsteuergesetz sind: Der genannte Betrag ist der, der auf der Rechnung steht. Alle Bausteine mit ihren Preisen stehen vollständig auf unserer Preisseite.

Häufige Fragen

Nimmt uns eine Website Anrufe ab?
Nicht alle, aber die immer gleichen. Wenn Sprechzeiten, Telefonzeiten, Urlaubsvertretung, Adresse, Parkmöglichkeit, mitzubringende Unterlagen und der Weg außerhalb der Sprechzeiten auf der Seite stehen und stimmen, verschwinden die Anrufe, die nur diese Antworten wollten. Die Bedingung steht im Nebensatz: Sie müssen stimmen. Eine veraltete Seite erzeugt mehr Anrufe als gar keine, weil dann jeder sicherheitshalber noch einmal nachfragt.
Dürfen wir Patientenstimmen auf die Seite nehmen?
Wir raten davon ab, und zwar aus zwei Richtungen. Erstens ist Werbung mit Äußerungen Dritter im Heilmittelwerberecht ein eigener, streitanfälliger Bereich — dort hängt viel am Einzelfall, und die Frage gehört vor einer Veröffentlichung zu Ihrer Kammer, nicht zu uns. Zweitens ist jede Patientenäußerung, die Sie selbst veröffentlichen, zugleich ein Hinweis darauf, dass ein Behandlungsverhältnis besteht — und davon entbinden kann allein der Patient, ausdrücklich und nachweisbar. Unproblematisch ist der sachliche Weg: beschreiben, was Sie tun, womit Sie es tun und wie ein Termin abläuft. Bewertungsportale sind ein Thema für sich und laufen ohnehin nicht über Ihre Seite.
Wir haben ein Terminportal vom Anbieter unserer Praxissoftware. Ersetzt das die Website?
Nein, beide haben verschiedene Aufgaben. Das Portal nimmt Termine an. Die Website beantwortet alles, was davor kommt — nehmen Sie neue Patienten auf, ist heute geöffnet, wo ist der Eingang, was ist mitzubringen, was gilt am Wochenende — und führt dann zum Portal. Zwei Dinge müssen dabei stimmen: Der Weg dorthin muss auf dem Telefon in einem Schritt funktionieren, und in Ihrer Datenschutzerklärung muss stehen, wer das Portal betreibt und was dort mit den Daten geschieht.
Wie halten wir die Seite aktuell, wenn niemand Zeit dafür hat?
Indem möglichst wenig davon abhängt, dass jemand Zeit hat. Die Angaben, die sich häufig ändern — Sprechzeiten, Urlaub, Vertretung, kurzfristige Hinweise —, gehören in einen Bereich, den die Anmeldung selbst bedient, in derselben Minute, in der die Entscheidung fällt. Alles Übrige ändert sich selten und kann bei uns liegen. Wenn Sie uns dagegen für jede Zeile anschreiben müssen, kostet Sie das eine Nachricht und uns einen Termin — und genau deshalb bleibt es dann liegen.

Was steht heute auf Ihrer Praxisseite?

Sagen Sie uns Ihre Fachrichtung und ob Sie neue Patienten aufnehmen. Dann sagen wir Ihnen, was auf die Seite gehört, was Sie besser selbst pflegen und was es kostet — und falls Ihre bestehende Seite ihren Zweck erfüllt, sagen wir Ihnen auch das.

Vorlagen für andere Branchen

Jede Vorlage ist auf die Fragen ihrer Branche hin geschrieben — auf das, was Ihre Kunden wissen wollen, bevor sie anrufen, und auf das, was rechtlich dazugehört. Sehen Sie sich an, wie das in einem anderen Gewerbe aussieht:

Alle Website-Vorlagen im Überblick