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Gebucht wird abends — Ihr Telefon klingelt tagsüber
Der Anruf um halb vier geht ins Leere. Nicht weil niemand da wäre, sondern weil beide Hände im Einsatz sind: Farbe angerührt, Föhn in der Hand, Kundin an der Kasse. Wer nicht durchkommt, ruft nicht unbedingt ein zweites Mal an — er sucht weiter. Und die zweite Welle kommt dann, wenn Ihr Salon längst zu ist: abends auf dem Sofa, sonntags, zwischen zwei Terminen im Kalender einer anderen. In diesen Stunden ist bei Ihnen niemand am Telefon — der Wunsch nach einem Termin hält sich daran nicht.
Drei verschiedene Menschen suchen dabei nach ganz Verschiedenem. Die Stammkundin will nur den kürzesten Weg zum nächsten freien Platz; sie liest nichts, sie tippt. Die Neue vergleicht: Sie ist zugezogen, unzufrieden oder hat eine Veränderung vor, und sie schaut sich Arbeiten an, sucht die Preise und will wissen, wer bei Ihnen sich auf ihre Haarstruktur oder ihre Technik versteht. Und dann gibt es die Suche mit Datum im Kopf — Hochzeit, Abiball, Bewerbungsfoto —, bei der nur eines zählt: Ist an diesem Tag überhaupt noch etwas frei?
Alle drei landen auf derselben Seite. Deshalb muss oben der Weg zum Termin stehen, darunter die Arbeit zum Ansehen und dahinter die Preise. Wer diese Reihenfolge umdreht und mit der Geschichte des Salons beginnt, verliert die erste Gruppe an den nächsten Treffer in der Liste — und das ist die Gruppe, die schon zahlt.
Was eine Salon-Website leisten muss
Das Folgende unterscheidet einen Salon von einer Praxis oder einem Handwerksbetrieb. Nicht alles davon brauchen Sie — aber die Fragen dahinter stellen sich in jedem Salon.
Eine Buchung, die Ihren Kalender wirklich kennt
- Ein Knopf mit der Aufschrift „Termin buchen“ ist noch keine Terminbuchung. Der Kalender dahinter muss die Leistung kennen: Ein Herrenschnitt belegt einen anderen Block als Ansatzfarbe mit Strähnen und Schnitt. Wer alles gleich lang veranschlagt, zerschneidet sich den Tag und sortiert abends von Hand nach. Dazu kommen Pufferzeiten, die Zuordnung zu einer bestimmten Person und die Frage, ob während einer Einwirkzeit ein zweiter Termin danebenpasst. Was Ihr Kalender abbilden kann, entscheidet, wie viel Nacharbeit die Buchung Ihnen macht — und ob sie überhaupt eine Entlastung ist.
Die Absageregel gehört an dieselbe Stelle
- Wer online bucht, sagt auch online ab — oder eben gar nicht. Schreiben Sie deshalb direkt an die Buchung, bis wann eine Absage möglich ist und wie sie geht: mit zwei Antippen, nicht mit einem Anruf zur Öffnungszeit. Eine automatische Erinnerung am Vortag ist der Teil, der gegen das schlichte Vergessen arbeitet. Und was passiert, wenn jemand nicht erscheint, ist Ihre Entscheidung — sie muss nur vorher lesbar sein und nicht erst hinterher am Tresen erklärt werden.
Die Preisliste, weil genau danach gesucht wird
- „Was kostet Strähnen bei …“ ist eine Frage, die vor einem ersten Besuch beantwortet sein will. Sie ehrlich zu beantworten ist unbequem, weil der Preis an Haarlänge und Aufwand hängt. Der brauchbare Weg sind Von-Preise mit einem Satz dazu, woran der Unterschied liegt — nicht eine Zahl, die an der Kasse eine andere wird. Zwei praktische Dinge: Preise, die Sie nennen, sind Preise gegenüber Verbrauchern und damit Gesamtpreise (siehe unten). Und eine abfotografierte Preistafel ist auf einem Telefon unlesbar und für eine Suchmaschine unsichtbar — die Liste gehört als Text auf die Seite.
Bilder aus Ihrem Salon, nicht aus einer Datenbank
- Was Sie können, sieht man — und zwar am Kopf der Kundin, wenn sie den Salon verlässt. Dieser Vorteil verpufft, sobald Katalogbilder auf der Seite stehen: Man erkennt sie, und die Kundin erwartet danach ein Ergebnis, das nicht aus Ihrem Salon kommt. Nehmen Sie stattdessen denselben Platz, dasselbe Licht, hinterher, und lieber eine kleine sortierte Auswahl als zweihundert Aufnahmen. Zwei Bedingungen: die Einwilligung der abgebildeten Person (siehe unten) und Bilddateien in einer Größe, die auch über Mobilfunk lädt.
Das Team, weil Kundinnen zu einem Menschen gehen
- Namen, ein Gesicht, worauf jemand sich versteht — und die Möglichkeit, direkt bei dieser Person zu buchen. Daran hängen zwei sehr praktische Dinge. Wer neu anfängt, braucht schnell Sichtbarkeit, sonst bleibt sein Kalender leer, während die anderen ausgebucht sind. Und wer geht, muss binnen weniger Tage von der Seite verschwinden, auch aus den Bildern — sonst buchen Leute wochenlang jemanden, der nicht mehr da ist, und die Absage übernehmen Sie.
Anfahrt heißt hier: Wo stelle ich das Auto hin?
- Bei einer Lage in der Innenstadt oder in einer Fußgängerzone ist die Frage nicht, wo der Salon ist, sondern wo man parkt. Ein Satz über Kundenparkplätze, das nächste Parkhaus oder die Haltestelle beantwortet mehr als jede eingebettete Karte — die überdies ein fremdes Skript ist und ohne Einwilligung gar nicht laden darf. Dazu gehört, ob der Salon ebenerdig zu erreichen ist: Wer mit Kinderwagen, Rollator oder Gehhilfe kommt, plant den Besuch danach.
Instagram: verweisen statt einbetten
- Ihr Salon ist dort ohnehin unterwegs, und das soll er bleiben. Ein eingebetteter Bilderstrom auf der Website ist trotzdem der schlechtere Weg: Er ist ein fremdes Skript, braucht damit eine Einwilligung, verlangsamt die Seite und zeigt im Zweifel eine leere Fläche, wenn sich beim Anbieter etwas ändert. Besser: Die stärksten Aufnahmen liegen als eigene Bilder auf Ihrer Seite, und ein deutlicher Verweis führt zum Profil. Der Unterschied ist grundsätzlich — die Website gehört Ihnen, das Profil nicht.
Bedient wird sie am Tresen und auf dem Sofa
Ihre Kundinnen öffnen die Seite auf dem Telefon, meist einhändig, oft in einer Minute Leerlauf zwischen zwei anderen Dingen. Der Weg von der Startseite zum bestätigten Termin darf deshalb nicht länger als ein paar Antippen sein, die Telefonnummer muss ein Verweis sein, den ein Antippen wählt, und der Zugang zur Buchung muss ohne Scrollen zu sehen sein. Bilder gehören in einer Größe hinterlegt, die zum Telefonbildschirm passt: Eine Aufnahme in voller Kameraauflösung sieht dort niemand in ihrer Pracht — sie kostet nur Ladezeit, und zwar genau die Sekunden, in denen abgesprungen wird.
Der zweite Ort ist Ihr Empfangstresen. Dort steht selten ein Rechner, und wenn, dann läuft darauf die Kasse. Was sich ändert, ändert sich trotzdem dort: Der Brückentag wird zugemacht, die Kollegin fängt am Ersten an, der Preis für Balayage stimmt seit gestern nicht mehr. Wenn dafür eine Nachricht an eine Agentur nötig ist, passiert es nicht — und dann stehen im August noch die Öffnungszeiten von Ostern auf der Seite. Alles, was sich häufig ändert, muss sich vom Telefon aus erledigen lassen, während jemand daran denkt.
Dazu die Kleinigkeit, die in keinem Entwurf am großen Bildschirm auffällt: Hände sind nass, in Handschuhen oder voller Farbe. Wer zwischendurch etwas nachschlägt, braucht große Schaltflächen und keine Auswahlfelder, die für einen Mauszeiger gebaut wurden. Das ist derselbe Entwurf, von dem auch die Kundin profitiert — er kostet nichts extra, er muss nur von Anfang an so gemeint sein.
Pflichten, die für einen Salon gelten
Fünf Punkte betreffen einen Salon mit eigener Website. Wir bauen die Struktur dafür ein; die Angaben und die Einwilligungen selbst müssen aus Ihrem Betrieb kommen.
Impressum — und für das Friseurhandwerk eine Angabe mehr
- Ein Impressum ist Pflicht; die Vorschrift dazu steht seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes und nicht mehr im Telemediengesetz. Hinein gehören Name und ladungsfähige Anschrift, die Rechtsform, wer vertritt, ein Weg zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme sowie Register und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit es sie gibt. Das Friseurhandwerk steht in Anlage A der Handwerksordnung, ist also zulassungspflichtig — nach § 5 Absatz 1 Nummer 5 kommen deshalb hinzu: die Handwerkskammer, in deren Bezirk Sie eingetragen sind, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtliche Regelung mit einem Hinweis darauf, wo man sie nachlesen kann. Für ein reines Kosmetikstudio liegt das anders: Kosmetik führt die Handwerksordnung in Anlage B als zulassungsfreies Handwerk. Bevor Sie die Zusatzangabe weglassen, fragen Sie Ihre Kammer.
Fotos von Menschen brauchen eine Einwilligung
- Ein Lookbook zeigt keine Werkstücke, sondern Personen — und damit gilt mehr als bei einem Bild von einer Baustelle. Die Veröffentlichung eines Bildnisses setzt nach § 22 Kunsturhebergesetz die Einwilligung der abgebildeten Person voraus. Datenschutzrechtlich kommt hinzu, dass eine Einwilligung nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden kann, und zwar für die Zukunft. Praktisch heißt das dreierlei: vorher fragen, das Ergebnis festhalten und beim Ausscheiden einer Kollegin die Bilder auch wirklich herunternehmen. Das gilt für Kundinnen und für Ihr Team gleichermaßen.
Preise, die Sie nennen, sind Gesamtpreise
- Sie müssen auf Ihrer Website keine Preise nennen. Wenn Sie es tun, greift die Preisangabenverordnung: Gegenüber Verbrauchern ist nach § 3 Absatz 1 der Gesamtpreis anzugeben, also der Betrag einschließlich Umsatzsteuer und aller weiteren Bestandteile. Ein Schnittpreis, hinter dem später „zzgl. Waschen und Föhnen“ auftaucht, ist damit heikel; sauber sind Zeilen, die den Betrag nennen, der an der Kasse fällig wird. Was zusätzlich im Salon selbst auszuhängen ist, ist eine andere Frage — die beantwortet Ihre Innung oder die Handwerkskammer, nicht Ihre Website.
Buchungsdienst, Erinnerung und Werbepost sind drei Dinge
- Läuft Ihre Terminbuchung über einen externen Anbieter, verarbeitet dieser die Daten Ihrer Kundinnen in Ihrem Auftrag. Dafür braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO, und in der Datenschutzerklärung muss stehen, wer das ist. Die Terminerinnerung selbst gehört zur Durchführung des Termins und ist unproblematisch. Etwas ganz anderes ist Werbung per E-Mail: Dafür verlangt § 7 Absatz 2 UWG grundsätzlich eine vorherige Einwilligung. Die enge Ausnahme für bestehende Kundenbeziehungen in § 7 Absatz 3 UWG ist an mehrere Bedingungen geknüpft, unter anderem daran, dass bei jeder einzelnen Verwendung auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wird.
Was von fremden Servern nachlädt, braucht vorher ein Ja
- Bevor ein Skript auf dem Gerät Ihrer Besucherin etwas ablegt oder ausliest, ist deren Einwilligung einzuholen; ausgenommen ist nur, was für den Dienst unbedingt erforderlich ist. Das regelt § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes. Betroffen sind der eingebettete Bilderstrom aus dem sozialen Netz, Kartendienste, Schriften, die beim Aufruf von einem fremden Server geholt werden, und jede Form von Reichweitenmessung. Der einfachste Umgang damit ist Verzicht: Was gar nicht eingebunden ist, muss auch nicht abgefragt werden — und die Seite lädt schneller.
Das ist eine Übersicht mit Fundstellen, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt.
Wann sich der Aufwand lohnt — und wann Sie es lassen sollten
Wenn Ihre Seite auf dem Telefon lesbar ist, die Öffnungszeiten stimmen, die Preisliste dem entspricht, was Sie abrechnen, und der Weg zum Termin funktioniert, dann lassen Sie sie stehen. Eine neue Website macht aus einem vollen Kalender keinen volleren. Wir sagen das lieber vorher, als Ihnen etwas zu verkaufen, das an Ihrer Lage nichts ändert.
Wechseln sollten Sie, wenn eines davon zutrifft: Auf dem Telefon muss man zoomen, um etwas zu lesen. Die Öffnungszeiten stammen aus einem anderen Jahr. Die Preisliste weicht von der Kasse ab. Auf den Bildern stehen Kolleginnen, die längst woanders arbeiten. Der Buchungsknopf führt zu einem Angebot, das Sie nicht mehr nutzen. Oder — der unangenehmste Fall — die Seite gehört Ihrem Kassen- oder Buchungsanbieter, und Sie kommen an Ihre Domain und Ihre Texte nicht heran, wenn Sie dort einmal aufhören wollen.
Und dann gibt es den Anlass, der mit Technik nichts zu tun hat: Der Salon ist ein anderer geworden. Eine Übernahme, ein neuer Name, ein zweiter Standort, ein Schwerpunkt, den es vorher nicht gab — Naturhaarfarben, Extensions, ein Barbier-Bereich, Kosmetik neben dem Friseurhandwerk. Dann erzählt die Seite von einem Betrieb, den es so nicht mehr gibt, und zieht Anfragen an, die nicht mehr passen. Dasselbe gilt, wenn Sie jemanden fürs Team suchen: Wer Ihren Namen vom Schaufenster kennt, tippt genau diesen Namen ein — und landet auf Ihrer Seite, nicht auf einem Portal.
Der Preis für einen Salon — Sockel plus Buchung
Der Sockel liegt bei 79 € im Monat. Dafür steht Ihre Seite mit Preisliste, Bildern, Team, Anfahrt und Kontaktformular im Netz, mit eigener Adresse, Serverplatz in Deutschland, Sicherheitszertifikat, Einwilligungsverwaltung und laufender Pflege. Für einen Salon ist das aber nicht die Zahl, um die es geht — die steht im nächsten Absatz.
Die Online-Terminbuchung kostet 19 € im Monat. Sie ist der Baustein, der in diesem Gewerbe den Unterschied macht, weil der Wunsch nach einem Termin abends entsteht und Ihr Telefon tagsüber klingelt. Dazu gehört Snipzy, unser Redaktionswerkzeug, für 14 €: Zeiten, Urlaub, die Preisliste und eine Stellenanzeige ändern Sie damit am Tresen statt über eine Nachricht an uns. Ein Modul davon lohnt sich in diesem Gewerbe besonders — der Live-Status. Ihre Seite zeigt dann nicht nur, wann Sie öffnen, sondern ob gerade geöffnet ist; das ist die Frage, die jemand um zehn nach halb sechs im Vorbeigehen stellt. Zusammen sind das 112 € im Monat oder 1.120 € im Jahr.
Ein dritter Baustein kommt für Salons in Frage, die ihren Stammkundinnen schreiben wollen: der Newsletter für 19 € im Monat, womit Sie bei 131 € im Monat und 1.310 € im Jahr liegen. Bevor Sie ihn buchen, lesen Sie den Abschnitt zu § 7 UWG weiter oben noch einmal: Ohne vorherige Einwilligung nützt Ihnen der beste Verteiler nichts, und die Einwilligung sammeln Sie im Salon, nicht wir. Wer nicht sicher ist, ob er wirklich schreiben wird, lässt ihn weg — ein Newsletter, der zweimal erscheint, kostet mehr, als er bringt.
Zwei Punkte gelten für jede Branche gleich, deshalb stehen sie hier und nicht im Kleingedruckten. Der erste ist die Laufzeit. Es gibt keine Einrichtungsgebühr. Dafür tragen Sie den Aufbau über zwölf Monate mit; danach können Sie monatlich kündigen. Der Grund ist schlicht: Eine Einrichtungsgebühr im vierstelligen Bereich hielte genau die Betriebe von einer guten Website fern, für die wir sie bauen — die Mindestlaufzeit ersetzt sie. Und sie deckt den Aufbau nicht einmal ganz: Hosting, Sicherungen, Domain und die enthaltene Änderungszeit sind darin noch gar nicht bezahlt. Ab dem zweiten Jahr trägt Ihr Beitrag den laufenden Betrieb, der jeden Monat weiterläuft — auch in den Monaten, in denen nichts kaputtgeht.
Der zweite ist die Jahreszahlung. Für den Sockel zahlen Sie dabei 790 € statt 948 €, also 158 € weniger — zwei Monate geschenkt. Auch das ist kein Entgegenkommen, sondern ein Tausch: Sie tragen den Aufbau gleich zu Beginn mit, statt verteilt über das Jahr, und nehmen uns damit ein Stück Planungsrisiko ab. Dafür bekommen Sie zwei Monate. Bausteine nehmen Sie jederzeit dazu oder bestellen sie zum Monatsende ab; einen Aufschlag für den Wechsel gibt es nicht, und eine höhere Stufe, in die Sie dafür müssten, gibt es ebenfalls nicht.
Umsatzsteuer weisen wir nicht aus, weil wir Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Umsatzsteuergesetz sind: Der genannte Betrag ist der, der auf der Rechnung steht. Alle Bausteine mit ihren Preisen stehen vollständig auf unserer Preisseite.
Häufige Fragen
- Wir arbeiten schon mit einer Buchungssoftware. Fangen wir jetzt von vorn an?
- In der Regel nicht. Wenn Ihr Kalender läuft und das Team ihn kennt, ist ein Wechsel selten den Aufwand wert — dann führt die Website an genau der Stelle zu Ihrem bestehenden Buchungsweg, an der die Kundin ihn sucht. Wichtig sind zwei Dinge: dass der Einstieg auf dem Telefon in einem Schritt funktioniert, und dass Sie an Ihre Termin- und Kundendaten herankommen, falls Sie den Anbieter einmal wechseln. Wenn der Kalender Teil Ihres Kassensystems ist, prüfen wir vor der Beauftragung, was sich verbinden lässt und was nicht.
- Was mache ich mit Leuten, die online buchen und dann nicht kommen?
- Das löst keine Software für Sie, aber sie kann Ihnen helfen. Was Sie in der Hand haben, sind vier Dinge: eine Erinnerung am Vortag, eine Absage, die schneller geht als ein Anruf, eine klare Frist bis wann das möglich ist, und bei langen Terminen die Bestätigung durch Sie statt einer sofort verbindlichen Buchung — dann steht der Stuhl nicht auf Verdacht leer. Welche Regel Sie wählen, ist Ihre Entscheidung; sie gehört sichtbar an die Buchung, nicht ins Kleingedruckte.
- Muss ich meine Preise wirklich ins Netz stellen?
- Müssen Sie nicht — es gibt keine Pflicht, auf einer Website Preise zu nennen. Nur: Gesucht wird danach, und wer nichts findet, muss fragen. Diese Frage landet dann am Telefon, während die Schere in der Hand ist. Ein gangbarer Mittelweg sind Von-Preise mit einem Satz dazu, woran der Unterschied hängt — Haarlänge, Aufwand, Menge. Wenn Sie die Liste selbst ändern können, ist sie außerdem am Tag der Änderung aktuell und nicht drei Wochen später.
- Reicht mir nicht Instagram?
- Für das Zeigen Ihrer Arbeit ist Instagram stark, behalten Sie es. Drei Dinge kann es aber nicht leisten. Erstens gehört Ihnen das Konto nicht: Wird es gesperrt, ist der Zugang zu Ihren Kundinnen weg und Sie haben keine zweite Adresse. Zweitens sind Öffnungszeiten, Preise und Anfahrt dort Beiträge, die im Verlauf nach unten rutschen, statt an einer festen Stelle zu stehen. Drittens führt kein Beitrag zu einem Termin, ohne dass jemand eine Nachricht schreibt und Sie sie beantworten — genau die Arbeit, die eine Buchung Ihnen abnimmt. Die Website ist die feste Adresse, das Profil bleibt der Ort für den Alltag.
Wie nehmen Sie heute Termine an?
Schreiben Sie uns, wie viele Plätze Sie haben und womit Sie Termine annehmen. Dann sagen wir Ihnen, was sich für Ihren Salon lohnt und was es kostet — und wenn Ihre jetzige Seite ihre Aufgabe erfüllt, sagen wir Ihnen das genauso.
Vorlagen für andere Branchen
Jede Vorlage ist auf die Fragen ihrer Branche hin geschrieben — auf das, was Ihre Kunden wissen wollen, bevor sie anrufen, und auf das, was rechtlich dazugehört. Sehen Sie sich an, wie das in einem anderen Gewerbe aussieht: