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Der Moment, in dem jemand ein Studio sucht
Eine Mitgliedschaft beginnt selten mit einem Impuls. Davor steht eine Entscheidung über sich selbst — nach einem Arztbesuch, nach einem Rücken, der seit Monaten zwickt, nach dem Umzug in eine fremde Stadt. Wer dann sucht, will erstaunlich wenig über Gerätemarken wissen. Die Fragen, die er mitbringt, sind unangenehmer: Bin ich dort der Einzige, der nicht weiß, wie das alles funktioniert? Wie voll ist es um halb sieben abends? Wie sehen die Umkleiden aus? Eine Seite, die darauf nichts antwortet, verliert diesen Besucher an das Studio, das seine Räume zeigt.
Die zweite Suche ist nüchtern. Da vergleicht jemand, dessen Vertrag ausläuft oder der gerade umgezogen ist, drei Studios in einer Viertelstunde nebeneinander: Beitrag, Laufzeit, Öffnungszeiten, Entfernung, Kursangebot. Dieser Besucher sucht eine Zahl. Findet er stattdessen den Satz „Preise auf Anfrage“, ist der Vergleich für Sie beendet, bevor er angefangen hat — nicht weil Sie zu teuer wären, sondern weil zwei andere die Zahl hingeschrieben haben.
Die dritte Suche ist die schmalste und die dankbarste: Jemand sucht einen einzelnen Kurs zu einer einzelnen Zeit. Pilates am Donnerstagabend, Rückenkurs am Vormittag, etwas, in das man mit sechzig noch hineinpasst. Diese Suche findet nur, wer seinen Kursplan als Text auf der Seite stehen hat. Ein abfotografierter Aushang und eine PDF-Datei sind für eine Suchmaschine leere Flächen.
Und wenn Sie als Trainerin oder Trainer ohne eigene Fläche arbeiten, dreht sich alles noch einmal: Da wird kein Ort gesucht, sondern ein Mensch. Dann entscheidet, ob auf der Seite steht, mit wem Sie arbeiten, wofür Sie ausgebildet sind, wo das Training stattfindet und was eine Einheit kostet — vier Angaben, die in vielen Trainerprofilen fehlen.
Was die Website eines Studios leisten muss
Das Folgende unterscheidet die Seite eines Fitnessstudios von der einer Kanzlei oder einer Werkstatt. Was davon Sie brauchen, hängt daran, ob Sie eine Trainingsfläche, ein Kursstudio oder Einzelbetreuung anbieten. Gemeinsam ist allen dreien, dass Ihr Besucher etwas über sich selbst entscheidet, bevor er zum Telefon greift.
Das Probetraining ist das Ziel, nicht die Mitgliedschaft
- Niemand unterschreibt einen Jahresvertrag vom Sofa aus. Die Aufgabe der Website ist ein einziger Besuch, und dafür muss die Hürde so niedrig liegen wie irgend möglich. Name, Telefonnummer, Wunschtermin — jedes weitere Pflichtfeld kostet Anmeldungen. Wichtiger als das Formular ist der Absatz daneben: was beim Probetraining passiert, wie lange es dauert, was mitzubringen ist, wer an der Theke steht und ob am Ende jemand einen Vertrag über den Tresen schiebt. Wer das vorher weiß, kommt eher.
Der Kursplan gehört als Text auf die Seite
- Der Kursplan ist die meistbesuchte Seite eines Kursstudios und die am häufigsten falsch gebaute. Als PDF-Datei ist er auf einem Telefon ein Download, den man aufziehen muss; als Foto vom Aushang ist er für eine Suchmaschine eine leere Fläche, und wer einen Kurs zu einer Uhrzeit sucht, findet Sie damit nicht. Er gehört als echter Text auf eine eigene Seite, mit Wochentag, Uhrzeit, Kursname, Raum und Kursleitung — und Sie müssen ihn ändern können, ohne uns zu fragen. Ein Plan, der eine Woche alt ist, ärgert mehr als gar keiner.
Beitrag und Vertragsbedingungen offen hinschreiben
- In dieser Branche ist der fehlende Preis kein Geheimnis, sondern ein Verdacht. Wer nichts findet, rechnet mit einem Haken: mit der Aufnahmegebühr, die erst am Tresen genannt wird, oder mit der Servicepauschale einmal im Jahr. Schreiben Sie hin, was ein Monat kostet, was einmalig dazukommt, wie lange die Mindestlaufzeit läuft und mit welcher Frist gekündigt wird. Das nimmt Ihnen kein Verkaufsgespräch weg. Es sortiert die Gespräche vor, die ohnehin nicht zustande gekommen wären.
Bilder Ihrer Räume, nicht Bilder von Models
- Gekaufte Aufnahmen durchtrainierter Menschen an Geräten, die Sie nicht haben, wirken hier besonders schnell falsch — der Besucher will ja gerade sehen, wie es bei Ihnen aussieht, bevor er hingeht. Fotografieren Sie morgens vor der Öffnung: die Fläche, den Kursraum, die Umkleide, die Duschen, den Eingang von der Straße aus. Leer und aufgeräumt ist völlig in Ordnung und ehrlicher als eine gestellte Menge. Sobald Menschen erkennbar zu sehen sind, brauchen Sie deren Einwilligung — bei Mitgliedern genauso wie bei Angestellten.
Wer trainiert, steht mit Namen da
- Kurse und Betreuung sind Personen, keine Leistungen. Eine kurze Vorstellung je Trainerin und Trainer, mit dem, wofür sie oder er tatsächlich ausgebildet ist, ersetzt drei Absätze Selbstbeschreibung; Lizenzen und Abschlüsse nennen Sie nur, wenn sie vorliegen und gültig sind. Rechnen Sie außerdem damit, dass Sie diese Seite kurzfristig ändern müssen: Eine Einwilligung in die Veröffentlichung eines Fotos lässt sich jederzeit für die Zukunft widerrufen, Artikel 7 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung. Wer ausscheidet und darum bittet, soll noch am selben Tag von der Seite verschwinden können.
Betreute Zeiten und Zutrittszeiten sind zweierlei
- Wenn Ihr Studio außerhalb der besetzten Stunden per Chip zugänglich ist, sind das zwei verschiedene Angaben, und Besucher verwechseln sie zuverlässig. „Geöffnet von 6 bis 23 Uhr“ liest sich, als sei immer jemand da. Trennen Sie es sauber: wann Zutritt möglich ist, wann Personal auf der Fläche steht, wann die Kurse laufen, wann die Theke besetzt ist. Wer um 21 Uhr zur Einweisung kommt und niemanden vorfindet, hat sein Urteil über Sie gefällt, bevor er das erste Mal trainiert hat.
Die App ersetzt die Website nicht — und umgekehrt
- Viele Studios haben längst eine Verwaltungssoftware mit Mitglieder-App: Check-in, Trainingsplan, Kursbuchung, Vertragsdaten. Das ist gut, und wir bauen es nicht nach. Nur erreicht diese App ausschließlich Menschen, die schon unterschrieben haben — die Website ist für alle anderen da. Sinnvoll ist deshalb eine klare Arbeitsteilung: Auf der Website stehen Angebot, Kursplan, Beiträge und der Weg zum Probetraining, und von dort führt genau ein deutlich beschrifteter Verweis in Ihr System. Was doppelt gepflegt werden muss, ist irgendwann an einer der beiden Stellen falsch.
Gelesen wird sie in der Umkleide und abends auf dem Sofa
Ihre Seite wird an zwei sehr verschiedenen Orten geöffnet. Der eine ist das Wohnzimmer, spät, mit dem Telefon in einer Hand — da wird verglichen und entschieden. Der andere ist Ihr eigenes Haus: Jemand steht in der Umkleide, hat die Jacke noch an und will wissen, ob der Kurs heute im großen oder im kleinen Raum stattfindet. Beide Male ist es ein Telefon, beide Male ein Daumen, und beide Male hat niemand Geduld für ein Menü, das sich erst aufklappen muss.
Der zweite Ort hat eine Eigenheit, die am Schreibtisch nie auffällt: Trainingsflächen liegen häufig im Untergeschoss, in einer Halle oder hinter dicken Wänden, und dort ist der Mobilfunkempfang schlecht. Eine Kursplanseite, die erst ein Skript nachlädt und danach eine Datei, kommt in dieser Lage nicht an. Der schlichte, direkt ausgelieferte Text ist hier deshalb nicht die sparsame, sondern die einzige funktionierende Lösung. Ein WLAN für Mitglieder hilft, ersetzt das aber nicht: angemeldet ist man dort erst nach dem ersten Besuch.
Und dann ist da Ihre eigene Seite der Sache. Ein Kursplan ist kein Jahresdokument. Eine Kursleitung fällt aus, ein Termin wird verlegt, über die Feiertage gilt etwas anderes. Diese Änderung passiert um Viertel vor sieben morgens vom Telefon aus, oder sie passiert nicht. Sind dafür ein Rechner, ein Passwort und eine Mail an uns nötig, steht auf Ihrer Seite über kurz oder lang ein Plan, den es nicht mehr gibt — und dann glaubt auch niemand mehr den Öffnungszeiten daneben.
Verträge, Widerruf und was auf die Seite gehört
Ein Teil davon gilt für jede gewerbliche Website in Deutschland. Der größere Teil kommt daher, dass Sie Dauerverträge mit Verbrauchern schließen — und wenn das über die Website geschehen soll, hängt eine ganze Kette daran. Wir richten die Seiten und Formulare dafür ein; die Vertragstexte selbst kommen von Ihnen und im Zweifel von Ihrer Rechtsberatung.
Impressum — mit dem Betreiber, nicht mit der Marke
- Jede geschäftsmäßige Website braucht die Anbieterkennzeichnung aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, das seit Mai 2024 an die Stelle des Telemediengesetzes getreten ist. In dieser Branche geht dabei häufig dasselbe schief: An der Tür steht ein Studioname, den Vertrag schließt aber eine Gesellschaft mit einem ganz anderen Namen. Ins Impressum gehört diese Gesellschaft, mit Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigten und, falls eingetragen, Registergericht samt Registernummer. Von jeder Unterseite aus erreichbar sein muss es; ein Verweis im Fußbereich genügt dafür.
Widerrufsrecht, wenn die Mitgliedschaft online zustande kommt
- Kommt ein Vertrag ausschließlich über Website, Mail oder Telefon zustande und geschieht das im Rahmen eines dafür eingerichteten Vertriebssystems, ist er ein Fernabsatzvertrag (§ 312c des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Verbraucher dürfen ihn dann grundsätzlich binnen vierzehn Tagen ohne Begründung widerrufen, § 312g Absatz 1 in Verbindung mit § 355. Dazu gehört eine Belehrung samt Muster-Widerrufsformular, deren Inhalt Artikel 246a § 1 Absatz 2 EGBGB vorgibt; fehlt sie, beginnt die Frist überhaupt nicht zu laufen (§ 356 Absatz 3). Eine Ausnahme in § 312g Absatz 2 Nummer 9 betrifft Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, sofern der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht — ob eine laufende Mitgliedschaft darunter fällt, gehört vor dem Start im Einzelfall geklärt und nicht auf gut Glück angenommen.
Der Knopf, mit dem bestellt wird
- Lässt sich auf Ihrer Seite etwas Kostenpflichtiges abschließen, gibt § 312j des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Bestellstrecke vor. Unmittelbar vor dem Absenden müssen die wesentlichen Angaben noch einmal hervorgehoben dastehen: was gebucht wird, der Gesamtpreis, die Laufzeit, wie gekündigt wird. Und die Schaltfläche selbst darf nach Absatz 3 nichts anderes tragen als die Wörter „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine ebenso eindeutige Formulierung. „Absenden“ oder „Jetzt loslegen“ reicht dafür nicht — und nach Absatz 4 kommt der Vertrag ohne die richtige Beschriftung erst gar nicht zustande.
Gekündigt werden muss auf derselben Website
- Seit dem 1. Juli 2022 verlangt § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Kündigungsschaltfläche auf jeder Website, über die Verbraucher Dauerschuldverhältnisse eingehen können. Sie muss ständig verfügbar, unmittelbar erreichbar und gut lesbar mit „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Danach folgt eine Bestätigungsseite mit den nötigen Angaben und im Anschluss eine Eingangsbestätigung in Textform mit Datum und Uhrzeit. Wer die Schaltfläche schuldig bleibt, räumt dem Verbraucher nach Absatz 6 ein Kündigungsrecht jederzeit und ohne Frist ein.
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist
- Was in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Laufzeit und Verlängerung steht, begrenzt § 309 Nummer 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt: Die erste Laufzeit darf den Verbraucher höchstens zwei Jahre binden. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur noch in ein Verhältnis auf unbestimmte Zeit zulässig, das er jederzeit mit höchstens einem Monat Frist beenden kann. Und die Frist, mit der vor Ablauf der ersten Laufzeit gekündigt werden muss, darf einen Monat nicht überschreiten. Für die Website folgt daraus vor allem eines: Was dort zu Laufzeit und Frist steht, muss mit dem übereinstimmen, was der Vertrag am Tresen sagt.
Wer Beiträge nennt, nennt Gesamtpreise
- Angeben müssen Sie Ihre Preise nicht. Tun Sie es, verlangt § 3 der Preisangabenverordnung gegenüber Verbrauchern den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer. Für ein Studio heißt das: Neben den Monatsbeitrag gehört, was zwingend dazukommt — Aufnahmegebühr, jährliche Servicepauschale, Chipkarte, verpflichtendes Startpaket für den Trainingsplan. Ein Beitrag, der klein aussieht, weil das Unvermeidliche daneben fehlt, ist nicht nur ärgerlich, sondern angreifbar.
Gesundheitsangaben gehören nicht ins Webformular
- Fragt ein Formular nach Vorerkrankungen, Medikamenten, Verletzungen, Gewicht oder Zielen mit Krankheitsbezug, verarbeiten Sie Gesundheitsdaten. Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung untersagt das im Grundsatz; zulässig wird es nur über eine der Ausnahmen in Absatz 2, in Ihrem Fall realistisch die ausdrückliche Einwilligung. Der viel einfachere Weg ist, darauf zu verzichten: Der Anamnesebogen gehört an die Theke oder in Ihre Studiosoftware, nicht in ein offenes Kontaktformular. Für ein Probetraining genügen Name und Telefonnummer.
Das ist eine Übersicht mit Fundstellen, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt.
Umbauen oder stehen lassen?
Nicht jede ältere Seite muss weg. Wenn Ihr Kursplan der von dieser Woche ist, der Beitrag dasteht, sich alles auf einem Telefon ohne Aufziehen lesen lässt und regelmäßig Probetrainings angefragt werden, dann funktioniert Ihre Seite. Lassen Sie sie stehen. Dieser Hinweis kostet uns Aufträge und steht trotzdem hier: Eine Seite auszutauschen, die ihre Arbeit tut, bringt Ihnen keine einzige Anmeldung mehr.
Fällig wird der Austausch dagegen bei einem dieser Befunde, und die können Sie in zwei Minuten selbst prüfen: Der Kursplan trägt eine Jahreszahl aus der Vergangenheit. Es steht noch ein Hinweis auf Abstandsregeln oder Zutrittsbeschränkungen darauf. Der Beitrag auf der Seite ist nicht mehr der am Tresen — das ist nicht bloß unordentlich, sondern nach der Preisangabenverordnung angreifbar. Auf der Trainerseite lächeln Menschen, die längst woanders arbeiten. Oder die Seite steckt in einem Baukasten, aus dem Sie Ihre eigenen Inhalte nicht wieder herausbekommen.
Der letzte Grund hat mit Technik überhaupt nichts zu tun: Ihr Studio ist ein anderes geworden. Sie haben umgebaut, Fläche dazugenommen, den Schwerpunkt von den Geräten auf die Kurse verschoben, Zutritt außerhalb der betreuten Zeiten eingeführt, einen zweiten Standort eröffnet — oder umgekehrt die große Fläche aufgegeben und arbeiten heute mit kleinen Gruppen. Auf der Seite steht dann ein Studio, das man bei Ihnen nicht mehr betreten kann. Zum Probetraining erscheinen daraufhin die Falschen — Leute mit einer Erwartung, die Sie gar nicht mehr bedienen wollen. Das ärgert beide Seiten und kostet Sie einen Termin, den Sie besser jemand anderem gegeben hätten.
Was ein Studio zahlt — und wo der Kursplan hineinfällt
Der Sockel kostet 79 € im Monat: die durchgestaltete Seite mit Vorstellung, Kursplan, Beiträgen, Probetraining und Anfahrt, dazu eigene Domain, Hosting auf deutschen Servern, das Zertifikat für die verschlüsselte Übertragung, die Einwilligungsverwaltung, das Kontaktformular und die laufende Pflege der Technik. Dazu kommen die beiden Bausteine, die zu diesem Gewerbe gehören: die Online-Terminbuchung für 19 € — Probetraining, Einweisung, Einzelbetreuung haben eine bekannte Dauer — und unser Redaktionswerkzeug Snipzy für 14 €, mit dem Sie Zeiten, Beitragslisten und Stellenanzeigen selbst ändern. Für ein Studio zählt daran vor allem die Beitragsliste: Eine Preisänderung geht bei Ihnen durch mehrere Tarife, und was auf der Seite steht, muss ab dem ersten des Monats dasselbe sein wie am Tresen. Zusammen 112 € im Monat, jährlich 1.120 €.
Jetzt der Punkt, an dem wir Ihnen lieber vorher widersprechen: Der Kursplan ist damit nicht abgedeckt. Zeiten, Preise und Stellenanzeigen kann dieses Werkzeug — eine Tabelle mit Wochentag, Uhrzeit, Raum und Kursleitung ist keines davon. Sie haben zwei Wege. Entweder wir bauen Ihnen die Kursplanverwaltung als Teil Ihres Projekts, dann pflegen Sie ihn danach selbst und er kostet monatlich nichts extra. Oder wir übernehmen die Änderungen: Dann reichen die 15 Minuten enthaltene Änderungszeit im Monat bei einem wöchentlichen Rhythmus nicht, und Sie brauchen den Zeit-Baustein für 39 € — insgesamt 151 € im Monat oder 1.510 € im Jahr. Alles darüber rechnen wir zu 95 € die Stunde ab, nach vorheriger Freigabe.
Unsere Empfehlung ist der erste Weg, und er ist der billigere: Sie wissen am Mittwochabend, dass der Freitagskurs ausfällt, wir wissen es nicht. Wer den Plan an eine Agentur gibt, hat ihn irgendwann eine Woche zu spät. Der zweite Weg ist trotzdem aufgeführt, weil es Studios gibt, in denen niemand die Zeit dafür erübrigt — dann ist es ehrlicher, den Baustein zu buchen, als sich einen Plan vorzunehmen, den keiner pflegt.
Zwei Punkte gelten für jede Branche gleich, deshalb stehen sie hier und nicht im Kleingedruckten. Der erste ist die Laufzeit. Es gibt keine Einrichtungsgebühr. Dafür tragen Sie den Aufbau über zwölf Monate mit; danach können Sie monatlich kündigen. Der Grund ist schlicht: Eine Einrichtungsgebühr im vierstelligen Bereich hielte genau die Betriebe von einer guten Website fern, für die wir sie bauen — die Mindestlaufzeit ersetzt sie. Und sie deckt den Aufbau nicht einmal ganz: Hosting, Sicherungen, Domain und die enthaltene Änderungszeit sind darin noch gar nicht bezahlt. Ab dem zweiten Jahr trägt Ihr Beitrag den laufenden Betrieb, der jeden Monat weiterläuft — auch in den Monaten, in denen nichts kaputtgeht.
Der zweite ist die Jahreszahlung. Für den Sockel zahlen Sie dabei 790 € statt 948 €, also 158 € weniger — zwei Monate geschenkt. Auch das ist kein Entgegenkommen, sondern ein Tausch: Sie tragen den Aufbau gleich zu Beginn mit, statt verteilt über das Jahr, und nehmen uns damit ein Stück Planungsrisiko ab. Dafür bekommen Sie zwei Monate. Bausteine nehmen Sie jederzeit dazu oder bestellen sie zum Monatsende ab; einen Aufschlag für den Wechsel gibt es nicht, und eine höhere Stufe, in die Sie dafür müssten, gibt es ebenfalls nicht.
Umsatzsteuer weisen wir nicht aus, weil wir Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Umsatzsteuergesetz sind: Der genannte Betrag ist der, der auf der Rechnung steht. Alle Bausteine mit ihren Preisen stehen vollständig auf unserer Preisseite.
Häufige Fragen
- Wir haben schon eine Studio-Software mit Mitglieder-App. Brauchen wir dann eine Website?
- Ja, denn die beiden bedienen verschiedene Leute. In Ihre App kommt nur, wer bereits Mitglied ist; sie ist ein Werkzeug für Bestandskunden und wird von keiner Suchmaschine gelesen. Die Website ist die einzige Fläche, auf der jemand Sie findet, der Sie noch nicht kennt — und sie gehört Ihnen, während der Zugang zur App an Ihrem Softwarevertrag hängt. Wir bauen Ihr System deshalb nicht nach, sondern führen sauber dorthin.
- Sollen wir die Beiträge wirklich auf die Seite schreiben?
- Wir raten dazu, und das Gegenargument hält der Prüfung selten stand. Der Wettbewerber, vor dem Sie den Preis verbergen möchten, kann durch Ihre Tür gehen und die Tafel lesen. Der Interessent kann das nicht: Er sieht nur, dass zwei andere Studios eine Zahl nennen und Sie nicht, und zieht daraus seinen Schluss. Wenn Sie viele Tarife haben, nennen Sie wenigstens den Einstiegsbeitrag und das, was zwingend dazukommt — genau das verlangt die Preisangabenverordnung ohnehin, sobald Sie mit Preisen werben.
- Wer pflegt den Kursplan?
- Sie, und das ist Absicht. Sie wissen am Mittwochabend, dass der Freitagskurs ausfällt; wir wissen es nicht. Der Zugang dafür ist so gebaut, dass eine Änderung vom Telefon aus in wenigen Minuten erledigt ist: Termin verschieben, Kursleitung tauschen, Zeile herausnehmen. Wollen Sie das nicht selbst machen, übernehmen wir es — dann brauchen Sie allerdings den Zeit-Baustein, weil die im Monat enthaltene Änderungszeit für einen wöchentlichen Rhythmus nicht reicht. Was das kostet, steht oben im Kostenabschnitt. Der Umweg über uns ist ohnehin selten der bequemere.
- Können wir Mitgliedschaften direkt über die Website abschließen lassen?
- Technisch ja. Rechtlich beginnt damit die Kette, die weiter oben steht: Widerrufsbelehrung mit Musterformular, die vorgeschriebene Beschriftung des Bestellknopfs, die Kündigungsschaltfläche, dazu die Anbindung an Ihre Vertrags- und Abrechnungssoftware. Das ist machbar, aber es ist ein eigenes Projekt und nichts, was man einer Seite nebenbei anhängt. Für die meisten Studios ist der ruhigere Weg: online das Probetraining und die Terminvergabe, den Vertrag im Haus. Wenn Sie den Abschluss trotzdem online wollen, besprechen wir das gesondert.
Sprechen wir über Ihr Studio
Sagen Sie uns, was Sie betreiben — Trainingsfläche, Kursstudio, Einzelbetreuung — und wie oft sich Ihr Plan ändert. Daraus sagen wir Ihnen, welche Bausteine Sie brauchen und was das zusammen kostet. Und falls dabei herauskommt, dass Ihre jetzige Seite bleiben kann, hören Sie das von uns genauso.
Vorlagen für andere Branchen
Jede Vorlage ist auf die Fragen ihrer Branche hin geschrieben — auf das, was Ihre Kunden wissen wollen, bevor sie anrufen, und auf das, was rechtlich dazugehört. Sehen Sie sich an, wie das in einem anderen Gewerbe aussieht: