Holfoth IT-SolutionsHolfoth IT-Solutions

Alle Vorlagen Beispiel für Start-ups und Technologie

Mit eigenen Inhalten ansehen

Website für Start-ups und Technologiefirmen

Das Beispiel unten ist bewusst englisch. Warum Ihre Seite es vielleicht nicht sein sollte — und was sonst auf die Website einer Technologiefirma gehört — steht darunter.

DemoBeispiel für Start-ups und Technologie

Ab hier beginnt die Demo — die Schaltflächen darin sind Beispiel und führen nirgendwohin.

Build the Future.

We create digital experiences that transform businesses. Strategy, Design and Engineering under one roof.

Trusted by Industry Leaders

Manufacturing
Logistics
Healthcare
Retail
Fintech
Energy

Our Services

End-to-end digital solutions for modern businesses

Strategy & Consulting

Professional strategy & consulting solutions tailored to your needs.

Custom SolutionsExpert TeamFast Delivery

UI/UX Design

Professional ui/ux design solutions tailored to your needs.

Custom SolutionsExpert TeamFast Delivery

Web Development

Professional web development solutions tailored to your needs.

Custom SolutionsExpert TeamFast Delivery

Mobile Apps

Professional mobile apps solutions tailored to your needs.

Custom SolutionsExpert TeamFast Delivery

Cloud Solutions

Professional cloud solutions solutions tailored to your needs.

Custom SolutionsExpert TeamFast Delivery

Case Studies

Selected projects that showcase our expertise

E-Commerce Platform Redesign

Nordlicht Retail

E-Commerce Platform Redesign

Complete redesign of a fashion e-commerce platform, resulting in 150% increase in conversions and 40% reduction in cart abandonment.

+150%
Conversions
-40%
Abandonment
3x
Page Speed
ReactNode.jsAWSUX Design
Telemedicine Platform

HealthTech GmbH

Telemedicine Platform

Video consultation platform connecting patients with their doctors, running over 50,000 consultations per month.

50K+
Monthly Users
EU
Data Residency
99.9%
Uptime
WebRTCNext.jsEnd-to-End Encrypted

Technology Stack

Modern tools for modern challenges

Frontend

  • React
  • Next.js
  • TypeScript
  • Tailwind CSS

Backend

  • Node.js
  • Python
  • Go
  • GraphQL

Mobile

  • React Native
  • Flutter
  • Swift
  • Kotlin

Cloud

  • AWS
  • Azure
  • Vercel
  • Docker

Data

  • PostgreSQL
  • MongoDB
  • Redis
  • Elasticsearch

Meet the Team

Experienced professionals passionate about technology

SC

Sarah Chen

CEO & Founder

15+ years in tech leadership, previously at a global search company.

LinkedIn
MW

Marcus Weber

CTO

Full-stack architect with expertise in scalable systems.

LinkedIn
ER

Elena Rodriguez

Design Lead

Award-winning designer focused on user-centered design.

LinkedIn
DK

David Kim

Engineering Lead

Expert in cloud architecture and DevOps practices.

LinkedIn

Our Process

A proven methodology for successful projects

01

Discovery

Understanding your goals, users, and market.

1-2 weeks

02

Design

Creating wireframes, prototypes, and visual designs.

2-4 weeks

03

Development

Building scalable, maintainable solutions.

4-12 weeks

04

Launch & Support

Deployment, monitoring, and continuous improvement.

Ongoing

What Our Clients Say

"Working with this team transformed our digital presence. The results exceeded all expectations."

MS
Michael Schmidt
CTO, TechCorp Inc.

"Professional, innovative, and incredibly talented. They delivered exactly what we needed."

LM
Lisa Müller
Product Manager, HealthTech GmbH

"The best development partner we have ever worked with. Highly recommended!"

TB
Thomas Braun
CEO, FinanceFlow AG

Frequently Asked Questions

Ready to Build Something Great?

Let us discuss your project and explore how we can help.

Get in Touch

We would love to hear about your project.

Contact Info

Address
Friedrichstraße 100
10117 Berlin
Map / Location Preview

Ende der DemoAb hier wieder Holfoth IT-Solutions.

Drei sehr verschiedene Leute öffnen dieselbe Seite

Bei den meisten Branchen auf diesen Seiten kommt ein einzelner Kundentyp auf die Website. Bei Ihnen sind es mindestens drei, und sie wollen Gegensätzliches. Der erste ist ein Fachverantwortlicher oder Einkäufer in einem größeren Unternehmen, der eine Vorauswahl trifft und dabei vor allem sortiert, wer nicht in Frage kommt. Der zweite überlegt, sich bei Ihnen zu bewerben, und will wissen, wie bei Ihnen gearbeitet wird. Der dritte kommt aus dem Umfeld einer Finanzierung oder aus einer Redaktion und sucht Nachprüfbares: wer Sie sind, seit wann, wo Sie sitzen, wer haftet.

Der Fachverantwortliche sucht selten Ihren Namen — den kennt er nicht. Er sucht sein Problem, landet auf einer Unterseite und entscheidet in wenigen Sekunden, ob er weiterliest. Genau hier scheitern die meisten Seiten von Technologiefirmen, und zwar immer an derselben Stelle: Es steht nicht da, was verkauft wird. „Wir denken Prozesse neu“ lässt offen, ob dahinter eine Software, eine Beratung oder eine Personalvermittlung steckt. Der langweilige, konkrete Satz ist auf so einer Seite der wertvollste.

Dazu kommt eine Eigenheit, die kein Handwerksbetrieb kennt: Bei Ihnen entscheidet fast nie eine Person allein. Ihre Seite wird weitergereicht — als Verweis in einem Chatfenster, als Anhang einer Mail an die Geschäftsführung, als Folie neben zwei Wettbewerbern. Sie muss deshalb auch dann verständlich bleiben, wenn niemand danebensteht, der sie erklärt. Und die kleine Vorschaukarte, die beim Einfügen des Verweises erscheint, ist Teil des Auftritts und kein Beiwerk: Häufig ist sie das Einzige, was die halbe Runde je von Ihnen zu sehen bekommt.

Der Bewerber schließlich sucht etwas, wofür in keinem Vertriebstext Platz ist: die Sprache, in der Sie über Ihre eigene Arbeit reden. Er liest die Stellenanzeige, dann die Seite über das Team, und wenn er technisch arbeitet, öffnet er die Entwicklerkonsole seines Browsers. Wer an dieser Stelle spart, spart dort, wo Personal am teuersten ist.

Was auf die Seite einer Technologiefirma gehört

Vieles davon braucht keine Praxis und keine Werkstatt. Es kommt daher, dass Sie etwas Erklärungsbedürftiges an mehrere Entscheider gleichzeitig verkaufen — und nebenbei um Leute werben, die sich Ihre Seite technisch ansehen.

Ein Satz, der sagt, was Sie verkaufen

Er steht ganz oben, er nennt das Produkt beim Namen, und er benutzt die Wörter Ihres Käufers statt die Ihres Produktteams. Der Test dafür ist billig und unbestechlich: Lassen Sie jemanden, der nicht in Ihrer Branche arbeitet, zehn Sekunden auf die Seite sehen und danach in eigenen Worten wiederholen, was Sie machen. Kommt „irgendwas mit Digitalisierung“ zurück, ist der Satz noch nicht fertig. Metaphern, Superlative und das Wort Lösung machen ihn nicht besser, sondern beliebiger.

Fallstudien statt Logowand

Eine Reihe fremder Firmenzeichen beweist nichts — man sieht ihr nicht an, ob dahinter ein Jahresvertrag oder ein abgelaufener Testzugang steckt. Was trägt, sind ein paar ausgeschriebene Projekte: Ausgangslage, was Sie gebaut haben, womit, wie lange es gedauert hat und woran es beinahe gescheitert wäre. Zwei Bedingungen sind nicht verhandelbar. Zahlen zum Ergebnis stehen nur dort, wo der Kunde sie bestätigt hat. Und ein Kundenzeichen ist eine geschützte Marke: Ob Sie damit werben dürfen, regelt in aller Regel Ihr Vertrag mit genau diesem Kunden, und die Freigabe holen Sie sich schriftlich. Firmen, die keine Kunden sind, gehören unter keinen Umständen dorthin.

Die Seite ist Ihre erste Arbeitsprobe

Wenn Sie Software verkaufen, ist Ihre Website das erste Stück Software, das ein Interessent von Ihnen sieht — und der technische Prüfer auf der Gegenseite weiß das. Vier Sekunden Ladezeit, ein Layout, das auf dem Telefon auseinanderfällt, eine Konsole voller Fehlermeldungen oder ein Zustimmungsfenster, hinter dem die halbe Seite verschwindet: Das sind keine Schönheitsfehler, das sind Aussagen über Ihre Arbeitsweise. Umgekehrt ist es einer der wenigen Fälle, in denen sich sauberes Handwerk unmittelbar im Verkaufsgespräch bemerkbar macht.

Dokumentation, Betriebsstatus, Änderungsverlauf

Verkaufen Sie eine Schnittstelle oder eine Anwendung im Abonnement, liest ein technischer Käufer Ihre Dokumentation, bevor er mit Ihnen spricht — sie ist Verkaufsmaterial, auch wenn sie nicht danach aussieht. Dasselbe gilt für eine Seite, die den aktuellen Betriebszustand zeigt, und für einen Verlauf, in dem steht, was zuletzt dazugekommen ist. Beides schafft Vertrauen ohne eine einzige Behauptung: Es sind Belege statt Versprechen. Ein Änderungsverlauf, in dem seit einem Jahr nichts steht, sagt allerdings ebenfalls etwas — dann lieber weglassen.

Eine Karriereseite, die nicht bloß ein Portal verlinkt

Wer Entwicklerinnen oder Vertriebsleute sucht, wirbt um Menschen, die ihre Entscheidung an Einzelheiten festmachen: Womit wird gearbeitet, wie groß ist das Team, wie viel Anwesenheit wird erwartet, wie läuft das Verfahren ab, wie lange dauert es. Das gehört auf Ihre eigene Seite und nicht ausschließlich in eine Jobbörse: Wer über eine Empfehlung von Ihnen gehört hat, sucht zuerst nach Ihrer Firma und nicht nach der Börse. Die Anzeige muss geschlechtsneutral formuliert sein und darf niemanden wegen der Merkmale benachteiligen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt (§ 11 AGG). Und Sie müssen sie selbst wieder herausnehmen können, sobald die Stelle besetzt ist.

Presse- und Unternehmensangaben an einer Stelle

Legen Sie eine Seite an, auf der das Nachprüfbare gebündelt steht: Gründungsjahr, Sitz, Rechtsform, die Personen hinter dem Unternehmen, ein herunterladbares Firmenzeichen in ordentlicher Auflösung samt Hinweis, wie es verwendet werden darf, und ein Ansprechpartner für Presseanfragen. Das kostet einen Nachmittag und erspart Ihnen Rückfragen. Was dort nichts zu suchen hat, sind ausgedachte Kennzahlen — geschätzte Nutzerzahlen, „Marktführer“, ein Wachstum, das niemand nachrechnen kann. Genau diese Angaben werden in einer Prüfung als Erste kontrolliert, und dann steht mehr auf dem Spiel als eine Zahl.

Zwei Sprachen — entweder ganz oder gar nicht

Das Beispiel oben ist englisch, und für eine Firma, die international verkauft, ist das richtig. Häufig ist es aber eine Verkleidung: Die Kundschaft sitzt in Deutschland, im Haus wird deutsch gesprochen, und trotzdem steht auf der Startseite ein englischer Satz, der niemandem gehört. Entscheiden Sie, wer die Hauptzielgruppe ist, und schreiben Sie zuerst für die. Wenn zwei Sprachen sein müssen, dann vollständig: gleiche Tiefe, eigene Adressen, saubere Sprachauszeichnung. Eine englische Startseite mit halb übersetzten Unterseiten wirkt unfertig. Eine Sprache schreibt das Gesetz nicht vor; die Angaben nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes müssen aber leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein, und für ein Angebot mit deutschem Markt legen wir sie deshalb auf Deutsch an.

Firmenlaptop, Chatfenster, Konsole offen

Die Geräte sind hier andere als bei den übrigen acht Branchen. Ein guter Teil Ihrer Besucher sitzt an einem verwalteten Firmenrechner: eingeschränkter Browser, Erweiterungen gegen Werbung und Verfolgung, dazu ein Netz, das fremde Adressen filtert. Was Ihre Seite von einem fremden Server nachlädt, kommt dort möglicherweise nicht an — und wenn Ihr Text in einem Werkzeug steckt, das geblockt wird, bleibt an dieser Stelle eine leere Fläche. Die tragenden Aussagen gehören deshalb ins ausgelieferte HTML und nicht in ein Skript, das erst hinterher entscheidet, was dasteht.

Der zweite Ort ist ein Chatfenster. Ihre Seite wird selten zuerst gelesen, sondern zuerst geteilt: Jemand fügt den Verweis ein, und für vier oder fünf Kolleginnen und Kollegen ist die kleine Vorschaukarte alles, was sie je von Ihnen sehen. Steht dort nur das Wort „Startseite“ neben einem grauen Kasten, ist diese Runde verloren, bevor jemand geklickt hat. Titel, Beschreibung und Vorschaubild gehören je Unterseite gepflegt, nicht einmal fürs ganze Haus.

Und dann die Bedienung von Ihrer Seite aus, die hier schwerer wiegt als in jeder anderen Branche: Sie ändern Ihre Formulierungen häufig. Nach einer Reihe von Gesprächen ist klar, dass ein Wort nicht verstanden wird; ein Tarif bekommt einen neuen Namen; ein Merkmal, das im Verkauf trägt, war bisher versteckt. Wenn jede dieser Änderungen eine Mail an eine Agentur und zwei Tage Wartezeit bedeutet, unterbleibt sie — und Ihre Seite beschreibt das Produkt vom letzten Quartal. Selbst am Text arbeiten zu können, ist hier der größere Hebel als jede Gestaltung.

Pflichten, die mit dem ersten Kunden anfangen

Junge Unternehmen erwischt es meist nicht bei der Gründung, sondern beim ersten Newsletter, bei der ersten Stellenanzeige und bei der ersten Vergleichstabelle. Wir richten die Seiten dafür ein und benennen die Fundstellen; geprüft gehört der Einzelfall trotzdem.

Impressum, Rechtsform, Rechtsformzusatz

Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes verlangt unter anderem Name und Anschrift, die Vertretungsberechtigten, eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit und, sofern eingetragen, Registergericht und Registernummer. Zwei Dinge gehen bei jungen Firmen regelmäßig schief. Erstens: Solange die Eintragung noch läuft, firmieren Sie „in Gründung“ — das gehört so auf die Seite und nicht weggelassen. Zweitens: Eine Unternehmergesellschaft muss nach § 5a Absatz 1 des GmbH-Gesetzes entweder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen. Das nackte „UG“ ohne den Klammerzusatz genügt dieser Pflicht nicht.

Vergleichstabellen gegen namentlich genannte Wettbewerber

Die Gegenüberstellung „wir gegen die anderen“ ist in Ihrer Branche beliebt und der rechtlich heikelste Teil einer Seite. Sie ist vergleichende Werbung und nach § 6 Absatz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nur eingeschränkt erlaubt: Der Vergleich muss sich auf Angebote für denselben Bedarf beziehen, er muss objektiv auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder auf den Preis abstellen, und er darf den Mitbewerber weder herabsetzen noch verunglimpfen noch eine Verwechslung hervorrufen. Dazu kommt § 5 desselben Gesetzes: Eine Angabe, die in die Irre führt, ist unlauter — auch dann, wenn sie einmal gestimmt hat und heute ein Preismodell zeigt, das der andere längst abgelöst hat. Wer solche Tabellen führt, braucht ein Datum daneben und jemanden, der sie pflegt.

Newsletter, Warteliste, Anmeldung zur Testphase

Werbung per elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers zählt § 7 Absatz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu den stets unzumutbaren Belästigungen. Für Sie heißt das: Wer sich in eine Warteliste einträgt, hat damit noch nicht dem Produkt-Newsletter zugestimmt — die Einwilligung muss sich auf das beziehen, was Sie tatsächlich verschicken wollen. Weil im Streitfall Sie diese Einwilligung nachweisen müssen, ist das Bestätigungsverfahren per Rückmail der praktische Weg; es erzeugt den Beleg, den Sie sonst nicht haben. Eine eng begrenzte Ausnahme für eigene Bestandskunden steht in Absatz 3 derselben Vorschrift und ist schmaler, als sie klingt.

Alles, was Sie einbetten, braucht vorher eine Entscheidung

Produktanalyse, Sitzungsaufzeichnung, Chatfenster, Formulare eines fremden Marketingsystems, eingebundene Videos: In dieser Branche sammelt sich das schneller an als anderswo, oft ohne dass jemand die Liste führt. Für Zugriffe auf Informationen im Gerät des Besuchers verlangt § 25 Absatz 1 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes eine Einwilligung, soweit sie nicht technisch unbedingt erforderlich sind. Sitzt der Anbieter außerhalb der EU, kommt die Übermittlung nach Artikel 44 folgende der Datenschutz-Grundverordnung dazu; für die USA gibt es dafür seit dem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 den Rahmen des Data Privacy Framework, an dem der einzelne Anbieter allerdings auch teilnehmen muss. Der einfachste Umgang damit ist, die Liste kurz zu halten.

Stellenanzeigen und Bewerbungsformulare

Ein Arbeitsplatz darf nach § 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden; geschützt sind unter anderem Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion und Behinderung. Praktisch heißt das: geschlechtsneutrale Bezeichnung, kein „junges Team“ als Anforderung, keine Altersgrenze ohne sachlichen Grund. Das Bewerbungsformular selbst verarbeitet personenbezogene Daten — nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung müssen Bewerber erfahren, wer die Unterlagen bekommt, wozu und wie lange sie liegen bleiben. Legen Sie eine Löschfrist fest und halten Sie sie ein: Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e verlangt, dass Daten nicht länger gespeichert werden, als der Zweck es erfordert.

Barrierefreiheit — eine Pflicht, in die Sie hineinwachsen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 28. Juni 2025 wirksam geworden. Anders als eine reine Informationsseite betrifft es Sie unmittelbar, sobald Sie eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten — etwa ein Abonnement, das auf der Seite gebucht wird. Das Gesetz nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Das trifft auf Sie heute womöglich noch zu und in achtzehn Monaten nicht mehr. Wer ausreichende Kontraste, bedienbare Formulare und eine durchgehende Tastaturführung von Anfang an mitbaut, muss später nichts nachrüsten.

Das ist eine Übersicht mit Fundstellen, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt.

Wann eine Landingpage reicht — und wann nicht mehr

Der ehrlichste Rat für ein sehr junges Unternehmen lautet oft: noch nicht. Solange Sie Ihr Angebot alle vier Wochen umformulieren, weil Sie aus jedem Gespräch etwas Neues lernen, ist eine einzelne Seite mit einem klaren Satz, einem Formular und einem Terminverweis mehr wert als ein ausgebauter Auftritt. Sie ist in Tagen fertig, sie kostet fast nichts, und sie steht Ihnen beim Umdenken nicht im Weg. Wer uns in dieser Phase anfragt, bekommt genau das gesagt — auch wenn es der kleinere Auftrag ist.

Der Zeitpunkt ändert sich, sobald mehr als eine Person verkauft, sobald Sie einstellen und sobald jemand Fremdes über Sie entscheidet, ohne mit Ihnen gesprochen zu haben. Dann brauchen Sie mehrere Seiten für mehrere Anlässe: eine Produktseite, die man weiterreichen kann, ohne sie zu erklären; eine Preisseite, damit diese Frage nicht jedes Mal ein Gespräch kostet; eine Karriereseite; etwas Nachprüfbares über das Unternehmen selbst. Das ist keine Frage Ihrer Größe, sondern der Zahl der Leute, die Ihre Geschichte ohne Sie erzählen müssen.

Ablösen sollten Sie eine bestehende Seite, wenn sie die Positionierung von vor dem letzten Kurswechsel zeigt, wenn dort ein Tarif steht, den Sie nicht mehr verkaufen, wenn auf der Teamseite Menschen lächeln, die das Unternehmen verlassen haben, oder wenn sie in einem Baukasten steckt, aus dem Sie Ihre Inhalte nicht sauber herausbekommen. Und dann gibt es den unangenehmsten Fall: Sie lesen den eigenen Startseitensatz laut vor und merken, dass Sie nicht erklären können, was er bedeutet.

Was wir dafür berechnen

Für den Fall aus dem vorigen Abschnitt — eine Seite, ein klarer Satz, ein Formular, ein Terminverweis — kostet es 79 € im Monat oder 790 € im Jahr. Mehr braucht es nicht: Darin sind die eigene Domain, Server in Deutschland, das Zertifikat für die verschlüsselte Verbindung, die Einwilligungsverwaltung, die Reichweitenmessung und die laufende Pflege der Technik. Für ein Unternehmen, das sein Angebot noch alle vier Wochen umformuliert, ist das die richtige Rechnung, und es ist der kleinere Auftrag. Wir sagen es trotzdem.

Sobald Sie einstellen, sobald mehr als eine Person verkauft und sobald jemand über Sie entscheidet, ohne mit Ihnen gesprochen zu haben, kommen drei Bausteine in Frage. Unser Redaktionswerkzeug Snipzy für 14 € im Monat, damit eine Stellenanzeige noch am selben Tag online geht und nach der Besetzung wieder verschwindet — bei einer Einstellungswelle ist das der Unterschied zwischen einer Karriereseite und einer Liste alter Rollen. Blog und Newsletter zusammen für 29 €, was gegenüber den beiden Einzelpreisen (19 € für den Blog, 19 € für den Newsletter) um 9 € günstiger ist — die Kombination passt, weil Warteliste, Änderungsverlauf und Fachbeiträge bei Ihnen ohnehin zusammengehören. Und Mehrsprachigkeit für 19 €, wenn Ihre Käufer wirklich englisch lesen. Alle drei zusammen: 141 € im Monat, 1.410 € im Jahr.

Prüfen Sie den mittleren Baustein vorher ehrlich: Ein Blog, in dem nach zwei Beiträgen nichts mehr passiert, kostet mehr als er bringt, und ein Newsletter ohne Einwilligungen ist ein Verteiler ohne Empfänger. Ohne ihn sind es 112 € im Monat. Und der Punkt, an dem diese Liste endet: Eigene Entwicklung, Schnittstellen zu vorhandenen Systemen und Mehrsprachigkeit über den Umfang des Bausteins hinaus sind keine Bausteine. Dafür gibt es keinen Preis von der Stange — das rechnen wir einzeln, und Sie bekommen den Aufwand vorher genannt.

Zwei Punkte gelten für jede Branche gleich, deshalb stehen sie hier und nicht im Kleingedruckten. Der erste ist die Laufzeit. Es gibt keine Einrichtungsgebühr. Dafür tragen Sie den Aufbau über zwölf Monate mit; danach können Sie monatlich kündigen. Der Grund ist schlicht: Eine Einrichtungsgebühr im vierstelligen Bereich hielte genau die Betriebe von einer guten Website fern, für die wir sie bauen — die Mindestlaufzeit ersetzt sie. Und sie deckt den Aufbau nicht einmal ganz: Hosting, Sicherungen, Domain und die enthaltene Änderungszeit sind darin noch gar nicht bezahlt. Ab dem zweiten Jahr trägt Ihr Beitrag den laufenden Betrieb, der jeden Monat weiterläuft — auch in den Monaten, in denen nichts kaputtgeht.

Der zweite ist die Jahreszahlung. Für den Sockel zahlen Sie dabei 790 € statt 948 €, also 158 € weniger — zwei Monate geschenkt. Auch das ist kein Entgegenkommen, sondern ein Tausch: Sie tragen den Aufbau gleich zu Beginn mit, statt verteilt über das Jahr, und nehmen uns damit ein Stück Planungsrisiko ab. Dafür bekommen Sie zwei Monate. Bausteine nehmen Sie jederzeit dazu oder bestellen sie zum Monatsende ab; einen Aufschlag für den Wechsel gibt es nicht, und eine höhere Stufe, in die Sie dafür müssten, gibt es ebenfalls nicht.

Umsatzsteuer weisen wir nicht aus, weil wir Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Umsatzsteuergesetz sind: Der genannte Betrag ist der, der auf der Rechnung steht. Alle Bausteine mit ihren Preisen stehen vollständig auf unserer Preisseite.

Häufige Fragen

Wir haben selbst Entwickler. Warum sollten wir die Website abgeben?
Oft sollten Sie das gar nicht: Wenn jemand im Haus die Seite gern baut und sie danach auch pflegt, ist das der günstigste Weg, und wir sagen Ihnen das offen. Die Rechnung geht meist an anderer Stelle nicht auf. Ihre Entwicklerinnen und Entwickler sind die knappste Ressource im Unternehmen, und die Marketingseite ist nicht das Produkt — sie wird gebaut, wenn gerade Zeit ist, und danach ein Jahr lang nicht mehr angefasst. Die Aktualisierungen, der Zustimmungshinweis und die Pflichtangaben altern trotzdem weiter. Wenn Sie es selbst machen, planen Sie die Pflege mit ein und nicht nur den Aufbau.
Muss unsere Seite auf Englisch sein?
Nur wenn Ihre Käufer englisch lesen. Eine englische Seite für ein Angebot, das in Deutschland verkauft wird, klingt nach mehr, als sie ist — und sie kostet Sie die Suchanfragen, die Ihre Kunden tatsächlich eintippen, denn die sind deutsch. Brauchen Sie beides, bauen wir beides vollständig statt halb: gleiche Tiefe, eigene Adressen je Sprache, saubere Auszeichnung. Die Pflichtangaben legen wir für den deutschen Markt auf Deutsch an. Die zweite Sprachfassung ist ein Baustein für 19 € im Monat; was darüber hinausgeht — eine dritte Sprache mit eigener Redaktion, übersetzte Dokumentation —, besprechen wir einzeln. Die Übersetzung selbst kommt von Ihnen oder von einem Fachübersetzer.
Dürfen wir die Logos unserer Kunden zeigen?
Nur mit deren Erlaubnis, und die holen Sie sich schriftlich. Ein Firmenzeichen ist eine geschützte Marke, und in Verträgen mit größeren Unternehmen steht regelmäßig ausdrücklich, ob und wie Sie damit werben dürfen. Fragen Sie im Zweifel die Person, die den Vertrag unterschrieben hat. Und der Punkt, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: Zeigen Sie ausschließlich Firmen, die wirklich Kunden sind. Ein Zeichen, das für einen abgelaufenen Testzugang oder ein unverbindliches Gespräch steht, ist keine Referenz, sondern eine Falschangabe — und die fällt genau dann auf, wenn jemand nachfragt, mit dem Sie ins Geschäft kommen wollten.
Wir ändern unsere Positionierung noch ständig. Lohnt sich das jetzt?
Das hängt davon ab, was Sie bauen. Ein aufwendiger Auftritt, dessen Texte an fünfzig Stellen dasselbe versprechen, ist in dieser Lage teuer: Jede Kurskorrektur zieht eine Überarbeitung nach sich. Sinnvoll ist der umgekehrte Zuschnitt — wenige Seiten, dafür gepflegt. Eine neue Formulierung geht dann in der Änderungszeit auf, die im Monatspreis enthalten ist, und ist kein eigenes Angebot. Und wenn Sie noch gar nicht wissen, an wen Sie verkaufen, warten Sie ruhig noch; das kostet Sie nichts als Geduld.

Erzählen Sie uns, was Sie bauen

Schreiben Sie uns in drei Sätzen, was Ihr Produkt tut und wer es kauft. Daraus sagen wir Ihnen, ob eine einzelne Seite reicht oder ob es mehrere sein müssen, und was das kostet. Sollte die richtige Antwort „später“ lauten, hören Sie das von uns ebenfalls.

Vorlagen für andere Branchen

Jede Vorlage ist auf die Fragen ihrer Branche hin geschrieben — auf das, was Ihre Kunden wissen wollen, bevor sie anrufen, und auf das, was rechtlich dazugehört. Sehen Sie sich an, wie das in einem anderen Gewerbe aussieht:

Alle Website-Vorlagen im Überblick